[106xn] kleine rechtsfrage.. bitte schnelel antwort!!

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
jonnybruns
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[106xn] kleine rechtsfrage.. bitte schnelel antwort!!

Beitrag von jonnybruns » Mo 01.12.08 16:36

hi leute bin ganz neu hier im forum und habe mal ne kleine rechtliche frage..

Habe am samstag nen kleinen 106er xn bj 1996 gekauft ..
nun mein problem:

im kaufvertrag steht das auto zu 1000€ + nebenleistungen HU & AU 100€ = 1100€

jetzt kommt der händler daher und sagt bremsen stimmen nicht endtopf muss neu und ein spiegel war eingerissen der auch neu muss ..

Muss ich die sachen zahlen ? weil der vereinbarte preis mit tüv war ja 1100€ ..

weil ich habs ja im endeffekt schwarz auf weiß...

danke im vorraus so long jonnyb

Soko
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Re: [106xn] kleine rechtsfrage.. bitte schnelel antwort!!

Beitrag von Soko » Mo 01.12.08 17:27

Hi.

Ist das ein Händler, bei dem Du den Vertrag unterschrieben hast?
Grundsätzlich ist es so, dass er Dir den Wagen mängelfrei übergeben muss. Er muss Dir schließlich auch Gewährleistung geben. Ich würde auf Vertragserfüllung bestehen.

Gruß Sascha
Wie kommen die „Rasen betreten verboten!“- Schilder in die Mitte des Rasens?

Wenn die sog. "Black Box" eines Flugzeugs unzerstörbar ist, wieso baut man dann nicht das ganze Flugzeug aus dem Material?


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jonnybruns
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Re: [106xn] kleine rechtsfrage.. bitte schnelel antwort!!

Beitrag von jonnybruns » Mo 01.12.08 18:16

ja ich habe einen kaufvertrag (1000€ auto + 100€ HU AU) unterschrieben .. er macht die sachen feritg ohne das ich schriftlich mein einverständnis gegeben habe hab am tel nur gesagt das wir das noch sehen werden ob ich das bezahle

Soko
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Re: [106xn] kleine rechtsfrage.. bitte schnelel antwort!!

Beitrag von Soko » Mo 01.12.08 18:33

Dann kriegt er auch nur die 1100€. Wenn der Theater macht, soll er die Kiste doch behalten.
Wie kommen die „Rasen betreten verboten!“- Schilder in die Mitte des Rasens?

Wenn die sog. "Black Box" eines Flugzeugs unzerstörbar ist, wieso baut man dann nicht das ganze Flugzeug aus dem Material?


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Re: [106xn] kleine rechtsfrage.. bitte schnelel antwort!!

Beitrag von jonnybruns » Mo 01.12.08 18:43

ok thx :D danke hast mir sehr geholfen :) cya

CoupeGSX
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Re: [106xn] kleine rechtsfrage.. bitte schnelel antwort!!

Beitrag von CoupeGSX » Mo 01.12.08 18:48

wenn der schon so anfängt, such dir nen anderen 106... ich ahne da nix gutes...
du hast 2 wochen widerrufsrecht! annulier den vertrag und such dir nen anderen bei nem anständigen händler denn wenn wieder was dran kommt wird's nur stress geben...
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Re: [106xn] kleine rechtsfrage.. bitte schnelel antwort!!

Beitrag von TeddyZ_306XR » Mo 01.12.08 23:06

das mit den 2 wochen widerrufsrecht hat sich hier in deutschland ganz schön eingebürgert...ich frage mich immer wie ihr alle darauf kommt?
das was du meinst spielt auf das fernabsatzgesetz hin, welches aber beim autokauf unter anwesenden parteien nicht greift...?!
laut bgb entsteht der vertrag dann wenn 2 gleich lautende willenserklärungen unterschrieben (verkäufer macht angebot (preis) und du willigst ein) worden sind - ab dann greift er mit allen leistungen/vereinbarungen etc. die dort beschrieben sind!
wie gesagt nach deiner angebotsbestätigung (unterschrift kaufvertrag) entsteht der vertrag, daher gibts für 1100€ gibts nen getüvten fahrbereiten 106 :D

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Re: [106xn] kleine rechtsfrage.. bitte schnelel antwort!!

Beitrag von Holle » Di 02.12.08 00:03

TeddyZ_306XR hat geschrieben:das mit den 2 wochen widerrufsrecht hat sich hier in deutschland ganz schön eingebürgert...ich frage mich immer wie ihr alle darauf kommt?
das was du meinst spielt auf das fernabsatzgesetz hin, welches aber beim autokauf unter anwesenden parteien nicht greift...?!
mfg
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das erleb ich auch immer wieder, das liegt wohl an der ebay-online generation...

jonnybruns
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Re: [106xn] kleine rechtsfrage.. bitte schnelel antwort!!

Beitrag von jonnybruns » Di 02.12.08 06:27

danke euch allen :D

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Re: [106xn] kleine rechtsfrage.. bitte schnelel antwort!!

Beitrag von Lars-Eric » Di 02.12.08 14:18

es gibt auch diese gebrauchtwagengarantie, glaube ein halbes jahr is die gültig ;)

als händler einen defektén wagen verkaufen :gruebel:

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