Kupplungswechsel
Verfasst: Mo 21.03.11 08:14
Hallöchen!
Ich möchte mich heute wieder einmal an euch wenden vielleicht kann mir ja jemand helfen. Erst einmal kurz die Vorgeschichte. Habe mir im Nov 2010 einen gebrauchten Peugeot 406 Break Bj 06/97 mit 136 PS gekauft von einer Werkstatt. Die Kupplung wurde in der Werkstatt erneuert. Als ich nach einer Rechnung fragte meinte der Herr hat er nicht weil er ja der jenige war der diese gewechselt hat aber er gebe 1 Jahr Sachmängelhaftung. Nun fägt das Problem an. Nach drei Wochen Autobesitz ging die Kupplung kaputt (Ausrücklager). Ich brachte das Auto zu ihm es wurde rep. Nach nicht einmal sieben Wochen ist diese Kupplung wieder kaputt. Wollte das Auto aufgrund anderer Vorkommnisse nicht mehr reparieren lassen sondern vom Kauf zurücktreten. Habe mir eine Anwalt genommen. Dieser teilte mir mit das der Herr nochmal bereit wäre zu rep. was dann auch am Freitag letzter woche geschah. Nachdem das Auto abgeholt wurde und wir damit nach Hause gefahren sind blieb das Auto beim Rückwärtsgang einlegen auf einmal liegen. Ich konnte nicht mehr schalten. Der Knüppel konnte in alle Richtungen gelegt werden ohne das ich die Kupplung getreten habe mit Motor aus natürlich. Mir sagte man das es das Schaltgestänge sein kann. Nun meine Frage muß man beim Kupplungswechsel an das Schaltgestänge ran und wenn ja warum und was ist zu beachten. Bitte schnell um Antwort. Danke schön
Ich möchte mich heute wieder einmal an euch wenden vielleicht kann mir ja jemand helfen. Erst einmal kurz die Vorgeschichte. Habe mir im Nov 2010 einen gebrauchten Peugeot 406 Break Bj 06/97 mit 136 PS gekauft von einer Werkstatt. Die Kupplung wurde in der Werkstatt erneuert. Als ich nach einer Rechnung fragte meinte der Herr hat er nicht weil er ja der jenige war der diese gewechselt hat aber er gebe 1 Jahr Sachmängelhaftung. Nun fägt das Problem an. Nach drei Wochen Autobesitz ging die Kupplung kaputt (Ausrücklager). Ich brachte das Auto zu ihm es wurde rep. Nach nicht einmal sieben Wochen ist diese Kupplung wieder kaputt. Wollte das Auto aufgrund anderer Vorkommnisse nicht mehr reparieren lassen sondern vom Kauf zurücktreten. Habe mir eine Anwalt genommen. Dieser teilte mir mit das der Herr nochmal bereit wäre zu rep. was dann auch am Freitag letzter woche geschah. Nachdem das Auto abgeholt wurde und wir damit nach Hause gefahren sind blieb das Auto beim Rückwärtsgang einlegen auf einmal liegen. Ich konnte nicht mehr schalten. Der Knüppel konnte in alle Richtungen gelegt werden ohne das ich die Kupplung getreten habe mit Motor aus natürlich. Mir sagte man das es das Schaltgestänge sein kann. Nun meine Frage muß man beim Kupplungswechsel an das Schaltgestänge ran und wenn ja warum und was ist zu beachten. Bitte schnell um Antwort. Danke schön