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Betriebserlaubnis erlangen nach §19(2)/21 Eintragung ...

Verfasst: Mo 28.02.11 10:04
von Coopex
Hallo Gemeinde!

Ich will es mal diplomatisch formulieren: Dieses Land mit seinen dauernden Änderungen der Regeln, etc. geht mir auf den Sack!!
Und ja - DAS war die diplomatische Variante!

Also ich fange mal vorne an:
Es geht um eine Eintragung (in diesem Falle Motor-Eintragung) an meinem 104er, die ich letztes Jahr habe machen lassen.
Ist (natürlich) eine Einzelabnahme nach § 19(2) / 21 StVZO gewesen, da es für das alte Schätzchen natürlich keine Gutachten für nix gibt.
Nun habe ich vor einigen Tagen die Zeit gefunden, mal flink morgens (nach der Nachtschicht, also mit wenig Nerven!) zur Zulassungsstelle zu marschieren, um den Kram in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen ...

Und was passiert da?? Die nette alte Dame am "Empfang" schüttelt nach Prüfung der Papiere in Zeitlupe den Kopf und sagt "So geh das nicht."
Ich: "Wie so geht das nicht?? Das geht seit 15 Jahren so?!" *verwundertundungläubigguck*
Sie: "Schon seit einiger Zeit nicht mehr - sie müssen jetzt das und das da machen ..." und schiebt mir nen Zettel rüber.

Ich hatte bis heute weder Zeit noch Lust, mich näher damit zu beschäftigen, nachdem ich beim Überfliegen weitere Gebühren in Höhe von €39,50 entdeckt habe. Nun habe ich heute das Ding mal gelesen. In dem steht, daß man das Gutachten - das ja beim Eintragen durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen ausgestellt wird - denen übersenden soll, damit die die Betriebserlaubnis wieder erteilen können.

Den Verfahrensablauf kann man auf der Homepage von dort nachlesen:
http://www.marburg-biedenkopf.de/auto-v ... laubnisse/

Nun bin ich etwas verwirrt, denn:
Wenn ich das mal rein rechtlich beleuchte, besteht eine Betriebserlaubnis für mein Fahrzeug nach wie vor, denn

§19(2)
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


Keine der Alternativen ist der Fall; und durch die unverzügliche Vorführung meines Autochens beim TÜV/Gutachter erlischt die BE wohl eher nicht, sondern wird durch die Eintragung wohl eher bestätigt oder sehe ich das falsch, denn:

§19(3)
Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen

1. für diese Teile
a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder
b) der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21
genehmigt worden ist


So. Und nun?? Nun kann man nachlesen, daß diese nette Behörde in Marburg-Biedenkopf "die Überprüfer überprüft":

"Die Genehmigungsbehörde prüft die Nachvollziehbarkeit sowie die angewandten Rechtsgrundlagen der erstellten Gutachten. Der/die Sachverständige hat anzugeben, wie er/sie zu einzelnen Werten gekommen ist und welche Vorschriften der jeweiligen Begutachtung zu Grunde liegen."

Das ist ja wohl ein schlechter Witz, oder??
Mir geht es letztlich nicht um die 40 Euronen - wenn dann allenfalls aus Prinzip!
Mir geht es einfach darum, daß dauernd, überall und an jeder möglichen (und vor allem auch unmöglichen!!) Stelle dem Bürger Geld aus der Tasche geleiert wird!! Es gibt nun 2 Optionen: Entweder ist führe nur die Dokumente mit bis ich mal kontrolliert werde und jemand der Meinung ist, mich zu dieser Behörde nötigen zu müssen oder - und das überlege ich - ich wende mich mal an einen Verkehrsrechts-Anwalt meines Vertrauens und bespreche mal mit diesem, ob er Lust hat (und vor allem einen Sinn darin sieht), gegen diese Verfahrensweise zu klagen ...

Was meint Ihr zu meiner Geschichte? Oder rege ich mich sinnlos auf??

Mal sehen - de Maggus :kaffee:

Re: Betriebserlaubnis erlangen nach §19(2)/21 Eintragung ...

Verfasst: Mo 28.02.11 10:50
von Frank309
Hallo Markus,

von dieser wunderschönen Sache habe ich bereits gehört.
Das scheint auch nur in Hessen so zu sein. Kris hat in nem Forum geschrieben, dass das die Umsetzung einer EU Richtlinie ist.

Prüfen lassen kann man ja. Wenn das rechtens ist, ist es zwar Murks hoch zehn, lässt sich aber dann nicht ändern.

Re: Betriebserlaubnis erlangen nach §19(2)/21 Eintragung ...

Verfasst: Mo 28.02.11 10:51
von obelix
moin grosser...

das ist in hessen schon ne weile so usus.
offiziell soll damit die illegale eintragerei verhindert/erschwert/ausgemerzt werden.
was man so hört, soll das so ne art pilotprojekt werden, wenn es sich "bewährt" dürfen die bürger der restlichen b'länder sich auch daran erfreuen.
anscheinend ist hessen sowas wie das "prüfland" für derartige dinge.
seinerzeit mit der zwangs-abbuchungs-genehmingung war das auch so, erst hessen, dann der rest.
und von meiner zulassungsstelle hab ich gehört, FALLS das wechsel-kz kommt, soll es zuerst in hessen ei jahr lang erprobt werden.

zu deinem problem:
es werde sich wohl 2 wege eröffnen.
entweder es werden tatsächlich die dinger evtl. abgelehnt, dann wird wohl eine welle der einsprüche usw. über die jungs reinbrechen
oder - für mich wahrscheinlicher - es wird im normalfall abgenickt und kassiert.

ich frage mich da schon, was das soll. die eintragung wurde von einem aaS gemacht. der ist aaS, weil er vom amt anerkannt ist. und nun sagt das selbe amt - nene, das geht so ned, wir müssen die kontrollieren...
dann sollen sie doch gleich die aaS'n abschaffen, und dafür die prüfungen nur noch bei der behörde machen.
also die aaS quasi verbeamten:-)

klage dagegen dürfte schwierig werden, da die sich natürlich auf solche dinge wie missbrauchskontrolle, korruptionsverdacht, gefälligkeitseintragungen usw. zurückziehen werden.

konkret hat man aber das thema - was passiert, wenn einer der sesselpupser der meinung ist, nene, das geht ned, und dir dann die eintragung verwehrt wird - oder noch krasser, die dir das auto stillegen, weil du mit dem umbau die abe versemmelt hast? welche kosten und rennereien kommen dann auf dich zu? wie sieht da dann die rechtslage aus?

am besten: nicht in hessen wohnen:-)))
oder das auto in nem anderen b'land anmelden, bis die eintragungen in den papieren stehen und dann erst ummelden...

gruss

obelix

Re: Betriebserlaubnis erlangen nach §19(2)/21 Eintragung ...

Verfasst: Mo 28.02.11 11:02
von Opelfan
Hallo erstmal an alle,
Zur Sache:
wenn du einen 21er machen lässt ist generell deine Betriebserlaubnis erloschen.
Die Betriebserlaubnis(BE) bekommst du bei deiner Zulassungsstelle dann NEU.
Denn:
Bei einem Eintrag mit dem alten Brief ist der Fahrzeugschein deine BE und da ist ja noch nichts drin vom Umbau.
Bei den neuen Papieren wird in der Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil II (irrtümlich als Brief bezeichnet) NICHTS eingetragen,sondern nur in der ZB Teil I.
Alle die meinen mit dem Gutachten zu 19/2 /21 StVZO herumfahren zu können sind auf dem HOLZweg.
In der Abnahmebescheinigung steh klipp und klar,das eine UNVERZÜGLICHE änderung der Papiere durchzuführen ist.
Wenn du damit aber erst zig Jahre später zum SVA gehst hast du ein Problem.
Die Zulassungstelle (SVA) KANN es akzeptieren sie MUSS aber nicht.
Nachdem Hessen die Zügel bezgl. 21er massiv angezogen hat (sprich alles nach Marburg für 39€) ziehen auch die anderen Bundesländer nach.
Die Frage die sich mir stellt ist:
Wie bekomme ich eine HU(Tüv) wenn die Fzg-Daten nicht stimmen?

Gruß

Re: Betriebserlaubnis erlangen nach §19(2)/21 Eintragung ...

Verfasst: Mo 28.02.11 11:10
von Opelfan
@ de Maggus,
schlag dir den Anwalt aus dem Kopp,kostet nur Geld und bringt garnix.
Wenn dir das SVA vorschlägt die Sachen nach Marburg zu schicken zum überprüfen dann mach es,lass dir den Kram in die Papier eintragen und halt am besten die Kl.....
Es kommt nämlich noch besser.
Es wird überlegt den 21er evtl. abzuschaffen (im Rahmen der EG-Umsetzung) und dann heisst es adieu mit Umbauten,denn die gibt es in der EU so nicht.
Dann müssen alle Umbauten auch eine ABE,Teilegutachten oder EG-Typgen. haben,und das bekomme mal für nen Motor.
Gruß

Re: Betriebserlaubnis erlangen nach §19(2)/21 Eintragung ...

Verfasst: Mo 28.02.11 12:01
von obelix
Opelfan hat geschrieben:Es kommt nämlich noch besser.
Es wird überlegt den 21er evtl. abzuschaffen (im Rahmen der EG-Umsetzung) und dann heisst es adieu mit Umbauten,denn die gibt es in der EU so nicht.
Dann müssen alle Umbauten auch eine ABE,Teilegutachten oder EG-Typgen. haben,und das bekomme mal für nen Motor.
Gruß
hmm... das kann ich mir jetzt ned vorstellen.
eu hin oder her, das würde massive eingriffe in die wirtschaft bedeuten.
denn dann würden viele leute in deutschland ihre existenzgrundlage schlagartig verlieren.
in den anderen ländern rundrum gibt es das problem ja auch, da wird dann eben illegal umgebaut (und hier wirds bejubelt...)
aber dass die bunte deutsche regierung so weit geht glaube ich dann wieder ned.

schlussendlich würde das ja auch ehebliche mindereinnahmen bedeuten.
an steuern auf die teile, an abgaben von den firmen und logischerweise auch an gebühren.

da wird sicher der tüv schon mal ein gaaanz grosses veto einlegen. die wollen ja eh schon ne umsatzverdoppelung durch jährliche prüfung, da werden die sich die einnahmen durch tüv-abahmen sicher ned madig machen lassen:-)

gruss

obelix

Re: Betriebserlaubnis erlangen nach §19(2)/21 Eintragung ...

Verfasst: Mo 28.02.11 12:53
von zaphod2
im land brandenburg ist das schon seit jahren so.. da werden ALLE abnahmen nochmal abgenommen bei der zulassungsstelle.
wenn du nun pech hast und der eine prüfer ist krank oder hat urlaub, bekommste nichtmal deinen scheiß eingetragen, das ist erstmal ärgerlich wenn man dann 2-3 std umsonst sitzt.

Re: Betriebserlaubnis erlangen nach §19(2)/21 Eintragung ...

Verfasst: Mo 28.02.11 13:15
von Mr. Mitchell
ich arbeite ja bei einer großen Tuningschmiede. Unser Kerngeschäft ist Frankreich und da ist es seit letztem Oktober genau wie oben beschrieben.

Man darf nur noch Dinge am Fahrzeug modifizieren die vom Fahrzeughersteller angeboten werden. Bei Zubehör heisst das AMG, M-Technik, Quattro GmbH... und alle anderen die nix haben stehen dann da. Ausländische Produkte werden nur mit ABE und E-Prüfzeichen sowie entsprechender Gutachten aktzeptiert!

Du darfst sogar deinen Querschnitt nicht mehr verringern. War ja gängige Praxis das man im Winter häufig 16 anstelle 17 gefahren ist. Und jetzt das.

Mit Hessen hab ich auch so gehört. Finde es irgendwo auch richtig. Ich hab auf meinem Qp ne Echtcarbonhaube und Heckklappe die ganz genau betrachtet so auch nicht hätte eingetragen werden dürfen.

Ich zweifle jedoch an dass das in Deutschland generell Schule machen wird, dazu ist Deutschland zu stark von der Automobil und Zubehörbranche abhängig.

Meines Wissens bzw. aus meiner Erfahrung steht doch ohnehin auf jeder ausgestellten Einzelabnahme dass die Fahrzeugpapiere unverzüglich sprich sofort zu berichtigen sind?!?

Re: Betriebserlaubnis erlangen nach §19(2)/21 Eintragung ...

Verfasst: Mo 28.02.11 13:32
von lunic
obelix hat geschrieben:
Opelfan hat geschrieben:Es kommt nämlich noch besser.
Es wird überlegt den 21er evtl. abzuschaffen (im Rahmen der EG-Umsetzung) und dann heisst es adieu mit Umbauten,denn die gibt es in der EU so nicht.
Dann müssen alle Umbauten auch eine ABE,Teilegutachten oder EG-Typgen. haben,und das bekomme mal für nen Motor.
Gruß
hmm... das kann ich mir jetzt ned vorstellen.
eu hin oder her, das würde massive eingriffe in die wirtschaft bedeuten.
denn dann würden viele leute in deutschland ihre existenzgrundlage schlagartig verlieren.
in den anderen ländern rundrum gibt es das problem ja auch, da wird dann eben illegal umgebaut (und hier wirds bejubelt...)
aber dass die bunte deutsche regierung so weit geht glaube ich dann wieder ned.

schlussendlich würde das ja auch ehebliche mindereinnahmen bedeuten.
an steuern auf die teile, an abgaben von den firmen und logischerweise auch an gebühren.

da wird sicher der tüv schon mal ein gaaanz grosses veto einlegen. die wollen ja eh schon ne umsatzverdoppelung durch jährliche prüfung, da werden die sich die einnahmen durch tüv-abahmen sicher ned madig machen lassen:-)

gruss

obelix
Das letzte Wort hat wohl die EU, bzw die Kommission. Und der kommt es vor allem darauf an, dass Vorschriften wirksam vollzogen werden, sprich: keine Schlupflöcher. Und diese gilt es wohl besonders bei TÜV-Prüfern zu beseitigen, kann ja nicht angehen, dass die mit völlig subjektivem Sachverstand arbeiten - das muß schon einheitlich reglementiert werden. Denke, mit der Zeit wird man in der Schweiz bessere Chancen auf 'Individualität' haben als in der EU, dort vertraut man dann noch auf gesunden Menschenverstand, während hierzulande alles Richtlinienkonform abläuft.

Dazu kommt noch, dass wir die Homogenisierung des Binnenmarktes damit bezahlen und letzt endlich Händlern aus der EU dabei helfen, ihre Teile innerhalb der EU verkaufen zu können. Der Nutzen des Verbrauchers liegt für mich irgendwo bei Null, der für die Wirtschaftsunternehmen aber entsprechend hoch. Die Macht der Unternehmen (und damit die Kontrolle der Verbraucher) wird damit nur weiter gestärkt, auf Grundlage staatlicher Verträge.

Gruß

Re: Betriebserlaubnis erlangen nach §19(2)/21 Eintragung ...

Verfasst: Mo 28.02.11 13:40
von InformatiX
klasse....wenn das so weitergeht, kann man das hobby bald an den nagel hängen und muss sich was andres suchen...
golfspielen.... grashalme züchten.... fischen beim blubbern zuguggen....
danke eu! von nix a ahnung aber bei allem mitreden wollen....
wird zeit fürn asylantrag in der schweiz... ich fühl mich hier auch langsam verfolgt und mein kult wird geächtet *g*

grüße
steffen