Ich will es mal diplomatisch formulieren: Dieses Land mit seinen dauernden Änderungen der Regeln, etc. geht mir auf den Sack!!
Und ja - DAS war die diplomatische Variante!
Also ich fange mal vorne an:
Es geht um eine Eintragung (in diesem Falle Motor-Eintragung) an meinem 104er, die ich letztes Jahr habe machen lassen.
Ist (natürlich) eine Einzelabnahme nach § 19(2) / 21 StVZO gewesen, da es für das alte Schätzchen natürlich keine Gutachten für nix gibt.
Nun habe ich vor einigen Tagen die Zeit gefunden, mal flink morgens (nach der Nachtschicht, also mit wenig Nerven!) zur Zulassungsstelle zu marschieren, um den Kram in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen ...
Und was passiert da?? Die nette alte Dame am "Empfang" schüttelt nach Prüfung der Papiere in Zeitlupe den Kopf und sagt "So geh das nicht."
Ich: "Wie so geht das nicht?? Das geht seit 15 Jahren so?!" *verwundertundungläubigguck*
Sie: "Schon seit einiger Zeit nicht mehr - sie müssen jetzt das und das da machen ..." und schiebt mir nen Zettel rüber.
Ich hatte bis heute weder Zeit noch Lust, mich näher damit zu beschäftigen, nachdem ich beim Überfliegen weitere Gebühren in Höhe von €39,50 entdeckt habe. Nun habe ich heute das Ding mal gelesen. In dem steht, daß man das Gutachten - das ja beim Eintragen durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen ausgestellt wird - denen übersenden soll, damit die die Betriebserlaubnis wieder erteilen können.
Den Verfahrensablauf kann man auf der Homepage von dort nachlesen:
http://www.marburg-biedenkopf.de/auto-v ... laubnisse/
Nun bin ich etwas verwirrt, denn:
Wenn ich das mal rein rechtlich beleuchte, besteht eine Betriebserlaubnis für mein Fahrzeug nach wie vor, denn
§19(2)
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Keine der Alternativen ist der Fall; und durch die unverzügliche Vorführung meines Autochens beim TÜV/Gutachter erlischt die BE wohl eher nicht, sondern wird durch die Eintragung wohl eher bestätigt oder sehe ich das falsch, denn:
§19(3)
Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
1. für diese Teile
a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder
b) der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21
genehmigt worden ist
So. Und nun?? Nun kann man nachlesen, daß diese nette Behörde in Marburg-Biedenkopf "die Überprüfer überprüft":
"Die Genehmigungsbehörde prüft die Nachvollziehbarkeit sowie die angewandten Rechtsgrundlagen der erstellten Gutachten. Der/die Sachverständige hat anzugeben, wie er/sie zu einzelnen Werten gekommen ist und welche Vorschriften der jeweiligen Begutachtung zu Grunde liegen."
Das ist ja wohl ein schlechter Witz, oder??
Mir geht es letztlich nicht um die 40 Euronen - wenn dann allenfalls aus Prinzip!
Mir geht es einfach darum, daß dauernd, überall und an jeder möglichen (und vor allem auch unmöglichen!!) Stelle dem Bürger Geld aus der Tasche geleiert wird!! Es gibt nun 2 Optionen: Entweder ist führe nur die Dokumente mit bis ich mal kontrolliert werde und jemand der Meinung ist, mich zu dieser Behörde nötigen zu müssen oder - und das überlege ich - ich wende mich mal an einen Verkehrsrechts-Anwalt meines Vertrauens und bespreche mal mit diesem, ob er Lust hat (und vor allem einen Sinn darin sieht), gegen diese Verfahrensweise zu klagen ...
Was meint Ihr zu meiner Geschichte? Oder rege ich mich sinnlos auf??
Mal sehen - de Maggus