Da ich nicht genau weiß, wo oder in welchem Forum (generell) ich mein Problem posten soll, dachte ich mir ich versuche es mal in diesem Forum.
Folgendes:
Ich war gestern mit meinem 206 in der Werkstatt. Grund: Vor ca. einer Woche ist der Tacho ausgefallen. Wobei ausgefallen relativ ist. Der Geschwindigkeitsanzeiger funktioniert fehlerbehaftet. So sinkt der Tacho während des Fahrbetriebes ruckartig und kontinuierlich gegen null, so dass ich auf Autobahnen z.B. mit 40km/h LKW überhole. Dass das nicht stimmt, ist mir bewusst, also bin ich zur Werkstatt. Diagnose vom Fachmann: Entweder ist der Drehzahlsensor defekt, oder die ganze Armatur müsste gewechselt werden. Ersteres kostet ca. 50€, zweiteres 500.
Heute rief ich nun in der Werkstatt an und mir wurde telefonisch die Auskunft erteilt, dass der Drehzahlsensor gewechselt wurde und alles wieder funktioniert. Ich also die ca. 50€ bezahlt und mein Fahrzeug mitgenommen. Nach ca. 500m fällt mir auf, dass die Tachonadel noch immer nach unten ruckt und nicht die aktuelle Geschwindigkeit angezeigt wird. Da wurde wohl bei der Probefahrt nicht ganz genau hingeschaut.
Ich drehe also wieder um, fahre zurück und beanstande das. Da wird mir die Auskunft erteilt, dass man dann die teurere Reparatur in Betracht zieht, die ich aufgrund des Zeitwerts des KFZ ablehne. Auf die 50€-Forderung besteht die Werkstatt trotzdem, da ein Teil ausgewechselt wurde.
Von meinem Rechtsverständnis sage ich mir, dass etwas getan wurde, das den Fehler nicht behoben hat. Folglich stelle ich mir die Frage, ob die Zahlungsforderung tatsächlich berechtigt ist oder nicht :/
Ich bitte um Hilfe.
Dankeschön