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Anderen Reifenquerschnitt eintragen!
Verfasst: Fr 14.01.11 20:16
von S16Freak
Hallo,
Ich würde gern auf meine Cyclones 195/50r15 drauf ziehen, in meinem Schein sind aber nur 195/55r15 eingetragen. Ist es ohne weiteres möglich diese Größe eintragen zu lassen? ist ja meines wissens auch original montiert worden.
Grüße
Re: Anderen Reifenquerschnitt eintragen!
Verfasst: Fr 14.01.11 20:43
von Gentsai
Moin,
es gibt ein Gutachten für den 306 mit verschiedenen Felgen und dieser Reifengröße, aber ob der S16 Serie 2 und dessen Felgen dabei sind weiss ich gerade nicht, ich guck mal nach

Re: Anderen Reifenquerschnitt eintragen!
Verfasst: Di 18.01.11 15:13
von S16Freak
Wie siehts aus? Irgendwas gefunden?
Re: Anderen Reifenquerschnitt eintragen!
Verfasst: Di 18.01.11 21:03
von Gentsai
Re: Anderen Reifenquerschnitt eintragen!
Verfasst: Mi 19.01.11 15:03
von S16Freak
Cool, vielen Dank!
Mit der Bescheinigung werde ich demnächst bei meinem TÜVler vorbei schauen und fragen ob das klargeht.
Grüße
Re: Anderen Reifenquerschnitt eintragen!
Verfasst: Di 05.04.11 09:23
von S16Freak
So, kurzes Update:
War mit dem Zettel beim lieben Prüfer, er meinte die 195/50r15 sind M+S Reifen und kleiner werden dürfen sie nicht sondern nur größer? Ich dachte kleiner ist erlaubt aber größer nicht (vom Rollumfang), hab ich da jetzt was verwechselt? Und was macht es für nen Unterschied ob ich da jetzt Sommer- oder Winterreifen drauf pack (Winterreifen ja, Sommer nein???)?
Ich hoffe ihr könnt mich aufklären, bin bisschen verwirrt

Re: Anderen Reifenquerschnitt eintragen!
Verfasst: Di 05.04.11 09:58
von Gentsai
Also ich habe serienmäßig 195/55/15 und die jetzigen Sommerreifen sind 195/50/15, die habe ich durch eines dieser Gutachten eintragen lassen.
Die Tachoabweichung durch den kleineren Abrollumfang (-3,3%) des 50er Querschnitts ist +3%, also zeigt mir der Tacho 3% mehr an als ich in Wirklichkeit fahre, und das sollte ja erlaubt sein!? :nixweiss:
Re: Anderen Reifenquerschnitt eintragen!
Verfasst: Di 05.04.11 10:34
von S16Freak
Ja genau, das habe ich mir auch gedacht! Eine Abweichung von bis zu 7% zu viel ist erlaubt (in diesem Fall ca. 3%) aber nichts zuwenig. Und ich dachte schon ich hätte das vertauscht!
Werde nochmals mit so einem Spezi reden, mal schauen was ich dann wieder für eine Antwort bekomme
Danke Kollege