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Sportsitze und der TÜV
Verfasst: Mi 12.01.11 12:27
von freeeak
Ich hab die suche benutzt aber leider nix gefunden-obwohl ich dachte das es so n thema schon gibt.
also nicht böse sein
Folgendes Problem:
Ich hab hier EKU Halbschalen und passende Wiechers Konsolen rumstehen die nur drauf warten im 306er verbaut zu werden.
Vom Tüv hab ich die Standartantwort bekommen "müss mer sehen wenn se verbaut sind"konnten mir aber keine Auskunft geben was die alles brauchen für die Eintragung.
Schriftlich hab ich leider garnix,lediglich nen Aufkleber auf der Konsole und ne Nummer aufm Sitz.Auf Anfrage direkt bei EKU hab ich erfahren das die Sitze ne ABE haben aber es da nix schriftliches gibt-die Nummer sollte ausreichen...
Jetzt kursieren ja die heißesten Gerüchte über die Airbaggeschichte rum-einfach Widerstand verbauen und gut is oder muss das irgendwie belegt werden?
Soweit ich informiert bin sollte die Eintragung bis Zulassungsdatum 10.98 gut möglich sein,erst danach gibts wohl Probleme.
Die vom TÜV wussten davon aber wie erwartet garnix...
Also-wie geh ich am besten vor das ich das Gestühl legal und ohne viel Rennerei eingetragen bekomm?

Re: Sportsitze und der TÜV
Verfasst: Mi 12.01.11 13:11
von Mr. Mitchell
also wenn du Airbags drinn hast ab Werk dann gehts wenn man sich strikt ans Gesetzt hält nicht. Damit meine ich wenn der Prüfer seinen Job höchst anständig macht. Ausser der Hersteller bescheinigt dir anhand einer Unbedenklichkeistbescheinigung dass der Wagen auch ohne Airbags die damals zugrunde gelegten Crashtest übersteht.
Da das Peugeot logischer Weise aus Haftungsgründen nicht macht kann man es vergessen. Es sei denn man hat einen Tüver der das ganze nicht so eng sieht. Dann kann er anhand der Nummer auf dem Sitz ne Eintragung per Einzelabnahme machen. Den Widerstand brauchst du aber trotzdem wegen deines Airbagsfehlers.
Was EKU sagt kann nicht sein. Entweder ich hab ne ABE oder ich hab keine. Wenn ich eine hab stell ich die auch zwecks Eintragung zur Verfügung. Es kann halt nur sein dass die das nicht umsonst machen was aber auch ok ist da sie dazu ja nicht verpflichtet sind, es sei denn Sie hätten damit geworben und du hättest sie unter diesem Aspekt dort gekauft.
Re: Sportsitze und der TÜV
Verfasst: Mi 12.01.11 13:41
von freeeak
Mr. Mitchell hat geschrieben:also wenn du Airbags drinn hast ab Werk dann gehts wenn man sich strikt ans Gesetzt hält nicht. Damit meine ich wenn der Prüfer seinen Job höchst anständig macht. Ausser der Hersteller bescheinigt dir anhand einer Unbedenklichkeistbescheinigung dass der Wagen auch ohne Airbags die damals zugrunde gelegten Crashtest übersteht.
das soll wohl erst ab zulassung 10.98 gelten weil ab da die richtlinien verschärft wurden und des seit dem datum eigentlich nimmer geht airbags auszubauen.so hieß es zumindest in meiner airbagschulung.
und es gibt ja genügend gölfe-auch neue-die mit den selben sitzen rumfahren.
und wenn man airbags nicht rückrüsten dürfte würde es ja auch keine airbagwiderstände zum legalen einbauen geben.nur ist das wohl recht aufwändig sowas zu bekommen-und 70€ für 2 mickrige widerstände find ich schon bitter.
wär da sonst auch was mit der grund ABE vom fahrzeug zu machen?der ph1 306er hatte ja keine seitenairbags und der ph2 baut da ja drauf auf (oder??)
Re: Sportsitze und der TÜV
Verfasst: Mi 12.01.11 14:14
von Mr. Mitchell
ich versteh dich schon, aber nochmal.
Grundsätzlich führt jede Veränderung des Fahrzeuges zur sofortigen Erlöschung der Betriebserlaubnis. Ist ein Airbag drinn kann man Ihn durchaus austragen. Bei Rennsportfahrzeug ist das ja üblich. Da hat auch kein Prüfer schmerzen damit da ja genügend andere Sicherheitsmerkmale verbaut werden und das Fahrzeug ja auch eben für den Rennsport genutzt wird.
Aber in einem Altags-PKW machen es leider viele nicht, da kein Fahrzeughersteller Unbedenklichkeitsbescheinigugen ausstellt.
Nur weil es zur Lösung mancher Probleme offiziell Teile gibt macht das die Sache ja nicht gleich legal.
Mit der BJ 98 Regelung hab ich auch schon mal gehört, aber kein Prüfer konnte mir dazu etwas schriftliches was vom Gesetzt her auch haltbar ist vorlegen. Der O-Ton war stets was drinn ist muss bleiben wenn nichts anderes per Bescheinigung bescheinigt wird - schönes Wortspiel
Natürlich gibt es auch genügend Prüfer die dir das eintragen, wie du ja selbst schreibst ist es keine Seltenheit. Ich würde aber vorab genau schauen zu wem du fährst.
Bei Eintragungen die in solchen Grauzonen sind solltest du auch grundsätzlich immer schriftlich einen Auftrag erteilen und dir über den Service eine genaue Rechnung ausstellen lassen. Dann kann dir zumindest keiner mehr einen Vorwurd machen. Denn wenn was passiert und ein fixer Gutachter den Plan hat dann ist die Eintragung unwirksam, da nicht legal, und der Prüfer hat dein ein massives Problem.
Natürlich sind das jetzt die Extremfälle, aber man muss halt drüber sprechen.
Re: Sportsitze und der TÜV
Verfasst: Mi 12.01.11 18:34
von freeeak
meine vorletzte hoffnung wär halt das ganze direkt bei eku eintragen zu lassen.zumindest haben die geschrieben das ne abnahme bei denen im haus möglich wäre.hab halt nur kein bock ewig zu fahren nur für ne abnahme.
klar wenns nicht anders geht muss ich das tun.
Re: Sportsitze und der TÜV
Verfasst: Mi 12.01.11 20:05
von Mr. Mitchell
naja aber das wäre zumindest super seriös. Wenns der Hersteller einträgt bzw. eintragen lässt. Ist es denn eine große Entfernung für dich?
Re: Sportsitze und der TÜV
Verfasst: Mi 12.01.11 21:00
von S16Freak
Die Widerstände hab ich billiger bekommen, wenn willst kann ich dir ne pm schicken!
Mein TÜVler meinte wenn ich die orginalen Punkte für die Gurtbefestigung hinten nehme müsste die Eintragung gehen. Vorrausgesetzt natürlich das die Sitze sauber eingebaut wurden und das sie sich vor und zurück schieben lassen! Darum auch immer der Spruch von denen: "müss mer sehen wenn se verbaut sind"! Hab auch nix schriftliches für die Eintragung, also kommt man da um eine Einzelabnahme nicht herum.
Kann dir leider in nächster Zeit nicht sagen wies ausgegangen ist da ich erst wieder ab April fahren darf.
Grüße
Re: Sportsitze und der TÜV
Verfasst: Mi 12.01.11 22:37
von freeeak
was haben die sitze jetzt mit der gurtbefestigung zu tun?
hatte eigentlich vor keine h gurte reinzubasteln sondern mit den seriengurten zu fahren.
das die sitze sauber eingebaut werden müssen und sich auch verstellen lassen müssen ist mir schon klar. hab ja kein bock bei nem unfall mitsamt dem sitz durch die scheibe zu fliegen ala´schleudersitz

ich mein beim tüv bin ich mittlerweile gut bekannt und die wissen das ich sauber arbeite.trotzdem gibts keine besseren infos
aber schick mal ne PM wegen der widerstände

Re: Sportsitze und der TÜV
Verfasst: Mi 12.01.11 23:44
von XenonShock
Also bei unserem Tüv ist die Airbag Austragung kein Problem. Da es den 306 serie ja Komplett ohne Airbag gab ist das möglich. Wärend bei neuen Modellen die alle Airbag haben ab Werk die Tüvler nur selten sowas Austragen. Normal ist bei den Konsolen eine ABE dabei und bei EKU / König auch.
Re: Sportsitze und der TÜV
Verfasst: Do 13.01.11 08:39
von freeeak
genau das hab ich mit der grund abe gemeint. brauchts dafür irgendwelche unterlagen das ich die airbags rauskrieg?
um die ABE´s für konsole und sitz werd ich mich nochmal kümmern