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Frage wegen Reifengröße
Verfasst: Sa 23.10.10 12:16
von ossipostbote
Hi Leute,
habe auf meinen Winteralus 185/65 R 14 damit das alles passt mit Tacho und so. Da ich im Sommer ja 205/40 R 17 fahre. Jetzt meine Frage, ich muss diese Reifengröße ja eintragen lassen, laut ABE der Felgen. Würde diese Reifengröße vllt. mal bei Peugeot freigegeben das ich mir das Geld sparen kann???
Und noch was, passt ein Reifen der größe 185/65 R14 auf eine gewöhnliche Stahlfelge (14 Zoll) von Peugeot drauf???
Gruß
Manuel
Re: Frage wegen Reifengröße
Verfasst: Sa 23.10.10 14:14
von macad
normalerweise passtder reifen auf die felge.kollege von mir hat auch den 206 mit der reifengröße, allerdings mit sommerreifen. Im übrigen sind deine winterreifen für dein auto eigentlich zu breit. Auf eis, schnee und wasserlachen hast mit schmäleren reifen deutlich mehr grip. 165 er - 175 er als winterreifen sind beim 206 eigentlich optimal.
Und was die andere frage angeht, da kann dir deine peugeotwerkstatt helfen. Kannst auch mal bei euromaster nachfragen.
Und bitte, kauf dir keine billigreifen... Die reifen sind das bindeglied zwischen auto und asphalt... Selbst nen ferrari is müll mit den falschen reifen. Ich empfehle dir den michelin pilot alpin

Re: Frage wegen Reifengröße
Verfasst: Sa 23.10.10 14:16
von 306xsPower
Den Michelin hab ich bei meinem 406 auch drauf allerdings als 205/60/15 aber trotzdem ein guter Reifen fahr den schon 2 Winter
lang is echt gut.
Gruß
Re: Frage wegen Reifengröße
Verfasst: Sa 23.10.10 15:24
von macad
ich weiss

Als micheliner fahr ich den auch schon seit 5 jahren auf 3 verschiedenen autos. Bin sehr zufrieden. Wen der preis abschreckt, kann auch kleber oder bfgoodrich nehmen. Sind auch net schlecht, halten aber auch net ganz so lang.
Re: Frage wegen Reifengröße
Verfasst: Sa 23.10.10 16:53
von 306xsPower
Ach ne

ich will gar nix anders ausprobiern ich bleib bei denen

Re: Frage wegen Reifengröße
Verfasst: Sa 23.10.10 17:55
von Vollgastauglich
hi manuel!
hast du deinen tacho für die räder angleichen müssen?
ansonsten kannst du doch problemlos auf die 175/65 standard 14zöller umstecken...
ne 185/65 14 war meines wissens nie auf nem 2kfx, bzw. 2kfw als standard drauf - ne freigabe kann ich mir dann für dieses modell ned vorstellen.
was steht denn in deiner abe / gutachten?
gruß martin
Re: Frage wegen Reifengröße
Verfasst: Mo 25.10.10 13:14
von ossipostbote
Ja der Tacho ist auf die großen Reifen eingestellt und deswegen die großen 14 zöller, damit alles genau anzeigt. In der ABE steht, das wenn die Reifengröße nicht in schein steht, ich diese eintragen lassen muss. Deswegen frage ich ja. Ich selber habe auch einen 2 kfw.
Gruß und danke
Manuel
Re: Frage wegen Reifengröße
Verfasst: Di 26.10.10 16:09
von Vollgastauglich
ossipostbote hat geschrieben:Ja der Tacho ist auf die großen Reifen eingestellt und deswegen die großen 14 zöller, damit alles genau anzeigt. In der ABE steht, das wenn die Reifengröße nicht in schein steht, ich diese eintragen lassen muss. Deswegen frage ich ja. Ich selber habe auch einen 2 kfw.
Gruß und danke
Manuel
hmmm ... ich würde mal sagen, du musst das ganze gutachten mal im verbund lesen. isses eine tatsächliche ABE, die keine eintragung vorschreibt, sobald die reifengröße werksseitig im schein steht?
oder musst du die felge sowieso abnehmen lassen (nach §19.3), aber die fahrzeugpapiere nur berichtigen, wenn die 185/65 nicht in den papieren stehen?
gibt es einen eindeutigen bezug im gutachten zwischen der 185er größe, diesen felgen und einem pug 206 typ 2kfw? ansonsten läuft das ganze auf ne einzelabnahme raus...
leg im zweifel einfach mal das gutachten auf´n scanner und schick´s mir via e-mail - dann les ich da gern auch mal drüber.
unser 2kfx hatte übrigens diese größe damals definitiv nicht in den fahrzeugpapieren aufgeführt.
gruß martin
Re: Frage wegen Reifengröße
Verfasst: Di 26.10.10 17:09
von Aron
Vollgastauglich hat geschrieben:ich würde mal sagen, du musst das ganze gutachten mal im verbund lesen. isses eine tatsächliche ABE, die keine eintragung vorschreibt, sobald die reifengröße werksseitig im schein steht?
oder musst du die felge sowieso abnehmen lassen (nach §19.3), aber die fahrzeugpapiere nur berichtigen, wenn die 185/65 nicht in den papieren stehen?
gibt es einen eindeutigen bezug im gutachten zwischen der 185er größe, diesen felgen und einem pug 206 typ 2kfw? ansonsten läuft das ganze auf ne einzelabnahme raus...
leg im zweifel einfach mal das gutachten auf´n scanner und schick´s mir via e-mail - dann les ich da gern auch mal drüber.
unser 2kfx hatte übrigens diese größe damals definitiv nicht in den fahrzeugpapieren aufgeführt.
Moin,
spart Euch die Mühe, wenn der Tacho für andere Grössen angepasst wurde ist jede eingetragen Standartrgösse hinfällig.
Wenns keine Felgen sind die über Peugeot ABEs oder eine spezielle ABE abgedeckt sind heißts auch zum tüv.