In Anbetracht der kleinen Bilder sieht der Schaden für mich auch nicht so aus als könnte man ad hoc und zweifelsfrei das andere Fahrzeug als Verursacher haftbar machen. So wie ich sehe hat es keine Lack-Übertragung gegeben, weder in die eine noch in die andere Richtung. Ergo bleibt lediglich die Schadenshöhe zu messen wie auch ggf. einen Gutachter einzuschalten (den Du ja dann ggf. selber beauftragen darfst, denn derzeit gibt es ja keine gegnerische Versicherung die ihre Zahlungspflicht in Frage stellen möchte ...).
Ich sehe also so erst mal recht schwarz. Auch das Fahren wirst Du ohne weiteres kaum nachweisen können. Da gibt es ungefähr eine Millionen Ausreden - Du weißt ja: "Im Zweifel für den Angeklagten ..." und ich sage Dir:
Der ehemalige Halter wird razz fazz einen handschriftlichen Kaufvertrag aufsetzen mit einem unleserlichen Käufer, einer nicht existenten Adresse im Busch in Togo und manch anderen Haken.
Ergo und so leid es mir tut: ICH sage Du wirst das selber zahlen dürfen ...
Sorry für die Ehrlichkeit und Grüßle,
de Maggus

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