Ihr habt kein Problem mit eurem Peugeot? Habt aber trotzdem was zum Löwen zu sagen? Dann seid ihr hier genau richtig.
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Fireguy307
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Beitrag
von Fireguy307 » Fr 10.10.08 13:45
Hi Leute, habe nen kleines Problem.
Da ich ja im Sommer nen schönen Wildunfall mit meiner Karre hatte und nun alles gamcht wird. Braucht der Gutachter die Originalrechnung von meinen im Zubehörhandel gekauften Schwarzen Scheinwerfern. Hat da jemand vieliecht was rumliegen mit Rechnung die er mir per E-Mail schicken kann?
Wäre super !
MfG Fireguy
...neeee, neeee, neeee, so viel Sand und keine Förmchen !
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Coopex
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Beitrag
von Coopex » Fr 10.10.08 23:18
... des Gutachters, im Zweifelsfall den Wert des Schadens selber festzustellen, also im Zweifelsfalle selber auf die Suche nach diesen Scheinwerfern zu gehen und die Marktpreise zu ermitteln.
Eine Rechnung von jemand anderem (die in der Regel auch auf den anderen Namen lauten dürfte) wird Dich deshalb vermutlich kaum weiter bringen.
Ich kann Dir höchstens ne Rechnung für schwarze Klargläser von nem 306 anbieten - Schreibfehler sei Dank.
Grüßle,
de Maggus

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pOtH
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Beitrag
von pOtH » Sa 11.10.08 12:39
wenn du noch weißt wo du die scheinwerfer gekauft hast u. der händler ein netter mensch ist (ggf. mal nen zehner für die kaffeekasse spenden), er muss dir zwar keine kopie machen ABER mehr wie nein sagen kann er nicht.
§ 14b UStG
Aufbewahrung von Rechnungen
Der Unternehmer hat ein Doppel der Rechnung, die er selbst oder ein Dritter in seinem Namen und für seine Rechnung ausgestellt hat, sowie alle Rechnungen, die er erhalten oder die ein Leistungsempfänger oder in dessen Namen und für dessen Rechnung ein Dritter ausgestellt hat, zehn Jahre aufzubewahren. Die Rechnungen müssen für den gesamten Zeitraum lesbar sein.