asbach-uraltes Thema, aber ich fange dennoch wieder damit an...
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Allgemein bekannt dürfte sein, dass Nebelscheinwerfer (im Gegensatz zu Abblend- bzw. Fernscheinwerfern) "hellgelb" leuchten dürfen. Gelb leuchtende Nebelscheinwerfer stellen aber mittlerweile im Strassenverkehr die absolute Ausnahme dar. Neben französischen Fahrzeugen der '80er und teilweise auch '90er Jahre gibt es ein Vehikel von Hyundai, welches bis vor kurzem (oder auch heute noch
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Nun meine Fragen..
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Zur Bauartgenehmigung eines Nebelscheinwerfers:
Ist die Bauartgenehmigung eines Nebelscheinwerfers auf dem Glas ablesbar und mit entsprechender Kenntnis "entschlüsselbar"
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Wenn ja: Ist aus der Bauartgenehmigung ersichtlich, ob es sich um gelbe oder weiße Scheinwerfer handelt.
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Falls nun durch die "Internationale Harmonisierung der technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge" einhergeht, dass bauartgenehmigte weiße Nebelscheinwerfer auch gelb strahlen dürfen.....Dann würde man doch zum legalen Betrieb "nur" zugelassene Leuchtmittel mit entsprechender "E-Kennung" (H1, H3, H4, H7 usw.) benötigen, welche es aber meines Wissens momentan nicht in "hellgelb" gibt...
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Wer von Euch hat sich schon mit dieser Thematik befasst und findet "gelbes" Nebellicht ebenfalls angenehm
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Gruß Martin