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Sinn der Überliegfrist bei Punkten in Flensburg???

Verfasst: Sa 16.08.08 11:09
von mj5582
Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich meines Punktestandes und des Abbaus. Ich verstehe irgendwie nicht genau, wann sie verfallen, ob sie überhaupt verfallen und habe diesbezüglich die Seiten des KBAs besucht, allerdings verstehe ich es nicht (oder ich hab einfach nur zu wenig Schlaf gehabt grad :) ). Muss ich prinzipiell zu einer Schulung, um meine Punkte abzubauen oder passiert dies dann doch nach entsprechenden zwei Jahren?

Im März 2005 bekam ich 3 Punkte wegen nicht angepasster Fahrweise bei schlechten Witterungsverhältnissen, weil ich mit dem 307SW meiner Eltern 200m Autobahn zerstört hatte (wen es interessiert, Bilder gibt’s in meiner Unfallgalerie). Ein Jahr später 2006 wurde ich geblitzt und bekam nochmals einen Punkt. Seitdem fahre ich punktefrei.

Habe ich jetzt 4 Punkte, 3Punkte, einen oder keine mehr? Blickt da irgendwer durch?

Auf den Seiten des KBAs steht was von Punkteabbau nach 2 Jahren bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).

Eigentlich befinden sich meine 4 Punkte doch jetzt in der Überliegefrist. Dazu hab ich folgendes gefunden:

Überliegefrist
§ 29 Absatz 7 Satz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) bestimmt, dass die Eintragungen im Verkehrszentralregister (VZR) nach Ablauf der Tilgungsfristen noch ein Jahr "aufbewahrt" werden. Dies wird als Überliegefrist bezeichnet.
Die Überliegefrist soll verhindern, dass Eintragungen aus dem VZR getilgt werden, obwohl bereits eine erneute Zuwiderhandlung begangen oder eine Entscheidung getroffen worden ist, die eine Tilgungshinderung auslöst, aber erst nach Ablauf der Tilgungsfrist von bereits gespeicherten Entscheidungen an das VZR mitgeteilt wird.
In der Überliegefrist befindliche Entscheidungen werden jedoch nicht in Auskünfte an Behörden (Bußgeldbehörden, Fahrerlaubnisbehörden, Polizei usw.) einbezogen.
Aber so richtig blicken tu ich das nicht. Kann mir das jemand mal erklären? Heißt das, wenn ich bis März 2009 punktefrei fahre, dann sind alle weg und wenn ich mir bis dahin was leiste, dann hab ich die vier plus die neuen, oder wie? Was wäre dann der Sinn dieser Überliegefrist? Da könnten sie doch drei Jahre draus machen?

Wenn die Punkte sich „automatisch“ wieder abbauen, sind die Nachschulungen zum Abbau also nur für Härtefälle, die viele Punkte sammeln, ja?

Vielleicht kann mir das ja jemand in zwei, drei Sätzen erklären, geht wahrscheinlich den ein oder anderen mit Punkten auch was an.

Viele Grüße und danke Euch! Schönes Wochenende!

-Marco-

Re: Sinn der Überliegfrist bei Punkten in Flensburg???

Verfasst: Sa 16.08.08 11:25
von gobo206
Abbau der gesamten Punkte nach 24 Monaten
Falls welche innerhalb dieser Zeit dazu kommen verlängert sich diese frist
wieder auf 24 Monate mit den alten Punkten + den neuen

Sprich 1 Pkt vor 23 Monaten bekommen und nun 3
Hat man 4Pkt für dann wieder 24 MOnate

In deinem Fall:
Im März 2005 3 bekommen
Abgebaut im März 2007
Aber 2006 kam einer dazu
Also hast Du 4Pkt, welche 2008 abgebaut sind (evtl bist du nun Pkt frei)

Nach den 24Monaten bleiben die Punkte erhalten, falls etwas Strafrechtliches passiert, haben aber
keinen einfluss mehr auf den Gesamt Stand

Schulungen werden ab 8Pkt auf erlegt
Man kann aber freiwillg eine machen dann werden einige Punkte gestrichen

Re: Sinn der Überliegfrist bei Punkten in Flensburg???

Verfasst: Mo 18.08.08 19:52
von baguette
Die Überliegefrist gibt es, weil diese Zweijahres-Verfallsfrist seit einigen Jahren von Rechtskraft des ersten bis Tattag des zweiten Verstoßes läuft - um dann also die übliche Verfahrensdauer abzudecken und sie nicht spurlos verschwinden zu lassen.

Grüße,
b.

Re: Sinn der Überliegfrist bei Punkten in Flensburg???

Verfasst: Mi 20.08.08 12:23
von mj5582
Vielen Dank für Eure Antworten. :-)