
Hintergrund: Ich brauch am Sonntag den Hänger, natürlich mit einem anderen Zugfahrzeug, aber das hatte ich heute nicht zur verfügung und ich musste den Hänger aber heute schon abholen...




Wenn jetzt wer schreit das ist illegal...dann hat er leider Recht...da bin ich aber auch erst daheim draufkommen, der Hänger is Runtertypisiert auf 1290kg Gesamtgewicht, bei einem Eigengewicht von 600kg - so weit so gut, mein Auto wiegt 1005kg mit einer maximal zulässigen Anhängelast von sage und schreibe 1100kg und ich bin im Besitz des E zu B - damit is alles in Ordnung, und mein kleiner hat sich ganz wacker geschlagen, es ging ja nur darum den leeren Hänger zu mir heim zu bringen weil ich ihn am Sonntag brauche - wenns Pferd draufkommt wird er mit einem 530er BMW gezogen, also kein Problem. Ich war auch der Meinung dass die zugegeben etwas komische Kombination mit meinem Peugeot legal ist solang der Hänger leer ist...allerdings hab ich dabei was wesentliches Übersehen....die STÜTZLAST!!! Der Hänger hat 100kg Stützlast, mein Peugeot verträgt eigentlich nur 50kg...das erklärt warum er gar so in die Knie gegangen ist (siehe Foto1&3) --> aber sonst gings super, schön gemütlich heimgezuckelt

LG;