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Nebelscheinwerfer-->Gelbes Licht

Verfasst: Sa 03.11.07 18:01
von Martin
Hi Leute,

asbach-uraltes Thema, aber ich fange dennoch wieder damit an... :D

Allgemein bekannt dürfte sein, dass Nebelscheinwerfer (im Gegensatz zu Abblend- bzw. Fernscheinwerfern) "hellgelb" leuchten dürfen. Gelb leuchtende Nebelscheinwerfer stellen aber mittlerweile im Strassenverkehr die absolute Ausnahme dar. Neben französischen Fahrzeugen der '80er und teilweise auch '90er Jahre gibt es ein Vehikel von Hyundai, welches bis vor kurzem (oder auch heute noch :?: ) mit gelben Neblern (Streuscheibe) unterwegs ist.

Nun meine Fragen.. :D

Zur Bauartgenehmigung eines Nebelscheinwerfers:

Ist die Bauartgenehmigung eines Nebelscheinwerfers auf dem Glas ablesbar und mit entsprechender Kenntnis "entschlüsselbar" :?:

Wenn ja: Ist aus der Bauartgenehmigung ersichtlich, ob es sich um gelbe oder weiße Scheinwerfer handelt. :?: Diese Frage stelle ich deshalb, weil es laut Information des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung egal ist, auf welche Art und Weise "gelbes" Licht im Scheinwerfer erzeugt wird. Sowohl eine farbige Streuscheibe (so wie ich es auch kenne), als auch ein gelbes Leuchtmittel, bzw. jedes andere geeignete Mittel :!: :!: können und dürfen für die Erzeugung gelben Lichts genutzt werden.

Falls nun durch die "Internationale Harmonisierung der technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge" einhergeht, dass bauartgenehmigte weiße Nebelscheinwerfer auch gelb strahlen dürfen.....Dann würde man doch zum legalen Betrieb "nur" zugelassene Leuchtmittel mit entsprechender "E-Kennung" (H1, H3, H4, H7 usw.) benötigen, welche es aber meines Wissens momentan nicht in "hellgelb" gibt... :D

Wer von Euch hat sich schon mit dieser Thematik befasst und findet "gelbes" Nebellicht ebenfalls angenehm :?: :D :!:


Gruß Martin

Re: Nebelscheinwerfer-->Gelbes Licht

Verfasst: Sa 03.11.07 18:43
von 205.mi16
Nabend,
also ich habe auf meinem 205 Gentry gelbe Zusatzfernscheinwerfer

Bei meinen letzten 2 Tüv Terminen gab es daran nichts auszusetzen.
Also sollten sie so erlaubt sein.


Grüße

Re: Nebelscheinwerfer-->Gelbes Licht

Verfasst: Sa 03.11.07 18:46
von pug-205
Na Schrauber,

du hast Neblers, nich zusatzscheinis..haste dich vertippt?

Gruß

Re: Nebelscheinwerfer-->Gelbes Licht

Verfasst: Sa 03.11.07 18:47
von gobo206
Naja allegemein heisst es ja erstmal nach
StVZO
§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge
mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein,
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer.....
Demnach sollte es egal sein ob Glas oder Birne gelb sind nur halt jedes für sich muss ne Zulassung haben
Die zBsp denke ich haben sowas (deutsche Produktion)
http://cgi.ebay.de/Gold-Gelbe-H1-H3-H4- ... dZViewItem

Zur Bauartgenehmigung evtl hilft Dir das
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 62:DE:HTML

Ist mir aber zu viel zum lesen grad ;)

Re: Nebelscheinwerfer-->Gelbes Licht

Verfasst: Sa 03.11.07 18:50
von madmadix
Martin hat geschrieben: Wer von Euch hat sich schon mit dieser Thematik befasst und findet "gelbes" Nebellicht ebenfalls angenehm :?: :D :!:
haj,

da ich keine nebler habe, bin ich 2 jahre mit alten h4 lampen gefahren :)
ich bin auf jeden fall ein fan des gelben lichtes :lach:

mfg
Peter

Re: Nebelscheinwerfer-->Gelbes Licht

Verfasst: Sa 03.11.07 19:21
von Martin
gobo206 hat geschrieben: Die zBsp denke ich haben sowas (deutsche Produktion)
http://cgi.ebay.de/Gold-Gelbe-H1-H3-H4- ... dZViewItem
Zur Bauartgenehmigung evtl hilft Dir das
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 62:DE:HTML
Ist mir aber zu viel zum lesen grad ;)
Hallo gobo,

die von Dir verlinkten Leuchten haben keine "E-Kennzeichnung" und sind daher, wie auch auf der Page bezeichnet, nicht im Bereich der STVO zulässig...

Dein Link zur Bauartgenehmigung hilft mir leider auch nicht weiter, da der Inhalt sich nicht mit der "Entschlüsselung" der Bezeichnungen auf der Streuscheibe befasst... :D

Vielen Dank trotzdem... :!:

Gruß Martin

Re: Nebelscheinwerfer-->Gelbes Licht

Verfasst: So 04.11.07 01:46
von Aron
Martin hat geschrieben: Dein Link zur Bauartgenehmigung hilft mir leider auch nicht weiter, da der Inhalt sich nicht mit der "Entschlüsselung" der Bezeichnungen auf der Streuscheibe befasst... :D
Moin,

was bitte hast Du vor, die Streuscheibe implantieren? :gruebel:

Meinst Du mit Streuscheibe auch das Deckglas oder ist das so nen Patent wie am 306 mit den Doppelparabol?

Gelbe Lampen gibts mit E-Prüfzeichen keine, es gibt diese Allwetterlampen, das ist aber nur nen Hauch von Gelb. Die Zulassung bezieht sich ja auch immer auf die STVZO und da diese beim Fahrlicht weiss vorschreibt und wohl von allen möglichen Herstellern Hauptscheinwerfer gibt wo diese Standartsockel jeweils passen werden imo aus Gründen des nicht schaffens einer Grauzone keine E-Nummern an Standartleuchtmittel mit bunter Farbe vergeben. Ne gelbe Standartlampe mit E-Nummer im Abblendlicht wäre dann wieder so ne Grauzone.

Re: Nebelscheinwerfer-->Gelbes Licht

Verfasst: So 04.11.07 11:44
von gobo206
Aron hat geschrieben:[Die Zulassung bezieht sich ja auch immer auf die STVZO und da diese beim Fahrlicht weiss vorschreibt und wohl von allen möglichen Herstellern Hauptscheinwerfer gibt wo diese Standartsockel jeweils passen werden imo aus Gründen des nicht schaffens einer Grauzone keine E-Nummern an Standartleuchtmittel mit bunter Farbe vergeben. Ne gelbe Standartlampe mit E-Nummer im Abblendlicht wäre dann wieder so ne Grauzone.
Ne Grauzone wärs ja nach §52 StVZO Ordnung nicht denn da ist ja gelb zulässig in Neblern....
Gibts denn in F nicht evtl Glühlampen in gelb mit E-Zeichen?

Re: Nebelscheinwerfer-->Gelbes Licht

Verfasst: So 04.11.07 11:58
von pug-205
ihr meint wohl eher gelbzone u nicht grau :zwinker:

Re: Nebelscheinwerfer-->Gelbes Licht

Verfasst: So 04.11.07 11:59
von Chakky
Aron hat geschrieben:
Martin hat geschrieben: Dein Link zur Bauartgenehmigung hilft mir leider auch nicht weiter, da der Inhalt sich nicht mit der "Entschlüsselung" der Bezeichnungen auf der Streuscheibe befasst... :D
Moin,

was bitte hast Du vor, die Streuscheibe implantieren? :gruebel:

Meinst Du mit Streuscheibe auch das Deckglas oder ist das so nen Patent wie am 306 mit den Doppelparabol?

Gelbe Lampen gibts mit E-Prüfzeichen keine, es gibt diese Allwetterlampen, das ist aber nur nen Hauch von Gelb. Die Zulassung bezieht sich ja auch immer auf die STVZO und da diese beim Fahrlicht weiss vorschreibt und wohl von allen möglichen Herstellern Hauptscheinwerfer gibt wo diese Standartsockel jeweils passen werden imo aus Gründen des nicht schaffens einer Grauzone keine E-Nummern an Standartleuchtmittel mit bunter Farbe vergeben. Ne gelbe Standartlampe mit E-Nummer im Abblendlicht wäre dann wieder so ne Grauzone.
mmhz ich hab phillips h4 lampen drinne die haben auch einen gelbstich hebt sich deutlich von weiß ab...bis jetzt hat noch niemand was gesagt und ich meine mich erinnern zu können das da auch ne E nr drauf war