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?HU?
Verfasst: Di 28.11.06 20:42
von The_Guddy
Ich habe da mal n Frage bezüglich auf die HU. Machen die beim TÜV mätzchen, wenn ich meine Anlage im Auto lasse? Oder die Fußraumbeleuchtung? Muss man sowas eintragen lassen, wenn man durch die HU will ohne das auszubauen? Bekommt man sowas eingetragen? Ich habe mal von nem Freund gehört, das er von der Polizei angehalten wurde und er seine Fußraumbeleuchtung noch an hatte. Die haben gemeint das wäre ok. Alles was unter den Scheiben liegt, da können man mit Beleuchtung machen was man wolle!
Re: ?HU?
Verfasst: Di 28.11.06 22:18
von mrx0001
darfst alles mögliche machen mit beläuchtung solange es nicht nach aussen scheint und andere verkersteilnehmer ablenkt!
die vom tüv merken das doch eh nicht wenn den spielkram aus hast...
und musik anlage sollte denen auch egal sein solange du nix entscheidendes verändert hast am auto selber...
Re: ?HU?
Verfasst: Mi 29.11.06 07:46
von lost_Angel
mit der beleuchtung wär ich vorsichtig. die darf normaler weise nur als einstiegshilfe fungieren und mehr nich. heißt: tür auf =licht an; tür zu =licht aus.
ansonsten no prob
Re: ?HU?
Verfasst: Mi 29.11.06 09:12
von Troubadix
The_Guddy hat geschrieben:Ich habe da mal n Frage bezüglich auf die HU. Machen die beim TÜV mätzchen, wenn ich meine Anlage im Auto lasse? Oder die Fußraumbeleuchtung? Muss man sowas eintragen lassen, wenn man durch die HU will ohne das auszubauen? Bekommt man sowas eingetragen? Ich habe mal von nem Freund gehört, das er von der Polizei angehalten wurde und er seine Fußraumbeleuchtung noch an hatte. Die haben gemeint das wäre ok. Alles was unter den Scheiben liegt, da können man mit Beleuchtung machen was man wolle!
der tüv wir dir jede lampe die nicht in der STVZO vorgesehen bemängeln wenn er sie sieht, geht entweder um blendung des verkehrs oder des fahrers.
anlage ist was anderes, solange es nicht als aussenbeschallung angesehen werden kann.
troubadix