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Interessante Frage zur Reifen-Eintragung

Verfasst: Mo 22.08.11 11:56
von Kris
... ist ein wenig verzwickt - aber inhaltlich dann doch sehr interessant.
folgender fall:

ein auto hat noch die alten deutschen fahrzeugpapiere.
bei dem auto sollen andere räder eingetragen werden.
das wiederum zieht natürlich den umtausch der alten papiere auf die neuen ZLBI und II nach sich.

und jetzt kommts:
in den neuen papieren werden geänderte rad/reifen-kombis ja nicht gesondert aufgeführt.
in die alten papiere (die man ja mitführen soll um eintragungen nachzuweisen) wird die änderung nicht (mehr) eingetragen.

und nun?
wie wird das gelöst?

die zulassungsstelle konnte auf anhieb auch keine auskunft geben - die müssen sich erst schlau machen :lachkreisch:

Re: Interessante Frage zur Reifen-Eintragung

Verfasst: Mo 22.08.11 12:04
von Chakky
mmhz ich hatte damals auch den alten Fahrzeugbrief noch und bei der Eintragung habe ich ein schreiben mitbekommen das man beim nächsten Fahrzeugpapierwechsel, nicht sofort, (also sinngemäß) das mit Eintragen lassen soll und das schreiben musste weiterhin Mitgeführt werden....Musst du denn unbedingt die Fahrzeugpapiere neumachen lassen?

Re: Interessante Frage zur Reifen-Eintragung

Verfasst: Mo 22.08.11 22:22
von D.B.205
Hi,

doch das geht schon, in den neuen Schein (ZB-Teil 1) wird jede Änderung genau so eingetragen wie früher in Schein und Brief.
Brief fällt aber weg, also deine Eintragung wird nicht in der ZB-Teil 2 vermerkt.

Das einzige was bei der Umstellung der Papiere wegfällt, sind die original vom Hersteller freigegeben Größen die alle mit im (alten) Schein stehen - fahren darfst du die natürlich trotzem immernoch. Und um da event. Ärger bei Kontrollen zu entgehen soll man eben eine Kopie des alten Scheins dabeihaben. Allerdings, die Polizei muß dir nachweisen das die montierte Größe nicht legal ist, du hast da keine Beweispflicht wenn es sich um früher vom Hersteller freigegebenen Reifengrößen handelt.

Ich hab aktuell zum Beispiel in meiner neuen ZB-Teil 1 von meinem 405 4 Felgengrößen und 3 unterschiedliche Reifengrößen eingetragen + die in der Originalspalte, aber diese Angabe ist sowieso bei 90% der Autos hinfällig, weil die keiner fährt.

Gruß Dirk

Re: Interessante Frage zur Reifen-Eintragung

Verfasst: Mo 22.08.11 22:48
von Kris
hm. bei uns wird rein gar nichts mehr in die neuen papiere umgetragen. anfangs haben die das noch gemacht aber mittlerweile kriegt man nahezu leere papiere ausgehändigt, unabhängig davon, was im alten brief drin stand.

Re: Interessante Frage zur Reifen-Eintragung

Verfasst: Di 23.08.11 01:12
von InformatiX
nabend,

einfach hartnäckig sein... ich hab die dame damals beim 205 auch die 2 seiten fahrzeugschein fein säuberlich abtippen und umtragen lassen...machbar ist das :D

grüße
steffen

Re: Interessante Frage zur Reifen-Eintragung

Verfasst: Di 23.08.11 10:02
von D.B.205
Ja, würde da auch hartnäckig bleiben...nur weil es für die "Sachbearbeiter" da etwas Aufwand ist, heißt das ja nicht das es nicht mehr geht - die machen sich das echt immer einfacher auf solchen Ämtern.

Auf deinem Zettel der Begutachtung von TÜV oder Dekra sollte auch vermerkt sein, das diese Daten in den Fahrzeugschein zu übernehmen sind. (schnellstmöglich oder bei der nächsten Umschreibung - bei Rad/Reifen, Fahrwerk usw. eigentlich immer schnellstmöglich)

Gruß Dirk

Re: Interessante Frage zur Reifen-Eintragung

Verfasst: Di 23.08.11 10:09
von obelix
Kris hat geschrieben:... ist ein wenig verzwickt - aber inhaltlich dann doch sehr interessant.
folgender fall:

ein auto hat noch die alten deutschen fahrzeugpapiere.
bei dem auto sollen andere räder eingetragen werden.
das wiederum zieht natürlich den umtausch der alten papiere auf die neuen ZLBI und II nach sich.

und jetzt kommts:
in den neuen papieren werden geänderte rad/reifen-kombis ja nicht gesondert aufgeführt.
in die alten papiere (die man ja mitführen soll um eintragungen nachzuweisen) wird die änderung nicht (mehr) eingetragen.

und nun?
wie wird das gelöst?

die zulassungsstelle konnte auf anhieb auch keine auskunft geben - die müssen sich erst schlau machen :lachkreisch:

mach theater...

alls was als zusätzliche eintragungen in den alten papieren stand MUSS auf in die neuen rein.
irgendwelche kopien der alten papiere mitzuführen kann kein mensch verlangen. zumal in den anfangszeiten die alten papiere bei manchen zulassungsstellen ja eingezogen wurden...

ich weigere mich ja schon, den alten tüvbericht oder die au-bescheinigung mit mir rum zu tragen:-9

neue papiere sollten aber nur dann fällig werden, wenn du die räder eintragen lässt. schau mal auf deine begutachtung vom tüv. wenn da steht, es MUSS, dann kommst ned drumrum, wenn da steht *bei nächster befassung mit...* oder was ähnliches - kopie mchen, ab ins handschuhfach.

gruss

obelix

Re: Interessante Frage zur Reifen-Eintragung

Verfasst: Di 23.08.11 12:53
von emporeo
Meine Vorredner haben recht. Wenn die Person in der Zulassungstelle zu faul ist, beschwere dich. Sie MUSS alles in den neuen Schein eintragen. Da kommt sie nicht drum rum. Jede ander Aussage solltest du mit Ihrem Vorgesetzten klären! Alle Eintragungen sind in die neuen Fahrzeugpapiere zu übernehmen, dazu gibt es eine Anordnung. Frag mich jetzt nicht welche, aber ich habe diese mal ind er Hand gehabt und gelesen, als ich auf meinen Schein warten musste, wegen abtippen!

Re: Interessante Frage zur Reifen-Eintragung

Verfasst: Di 23.08.11 12:59
von lunic
Kris hat geschrieben:
in den neuen papieren werden geänderte rad/reifen-kombis ja nicht gesondert aufgeführt.
in die alten papiere (die man ja mitführen soll um eintragungen nachzuweisen) wird die änderung nicht (mehr) eingetragen.

und nun?
wie wird das gelöst?
So lange sich auf dem Amt niemand in einer logischen Schleife aufhängt und komplett ausfällt, brauchst du nichts zu befürchten. :)

Gruß