Anhänger fahren mit B

Ihr habt kein Problem mit eurem Peugeot? Habt aber trotzdem was zum Löwen zu sagen? Dann seid ihr hier genau richtig.
Aron
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Re: Anhänger fahren mit B

Beitrag von Aron » Sa 14.06.08 18:27

CaliforniaPug hat geschrieben: wobei mir immernoch nicht klar ist, warum ich mit nem dicken benz den einen anhänger ziehen darf und mit nem anderen auto evtl. nicht...
Moin, das ist ganz einfach, als 7,5t fahrendürfender habe ich mich damit auch schon öfters mal auseinander setzen dürfen.

Letztendlich ist das wieder recht einfach. Im Fahrzeugschein steht ja das maximale Gewicht des Zuges, sprich, dieses Gewicht minus das Maximalgewicht des Fahrzeugs darf an den Haken. Das hat Gründe der Betriebserlaubniss des Fahrzeugs, gebremst und ungebremst sei erstmal dahin gestellt, wichtiger ist dann eben ob das Gewicht des Zugfahrzeugs ausreicht um das Gewicht am Haken sicher zu "kontrollieren" und eben auch der Punkto Motor/Kühlanlage, irgendwann schaffts der Kühler/Kühlerlüfter nimmer den Motor zu kühlen, sowas darf natürlich nicht sein, entsprechend der Zugleistung ist das dann alles ausgelegt, bzw umgedreht.

Ein Touareg v10 TDi hat natürlich ganz andere Reserven als ein Lupo 1,0, der eine zerrt 2 Tonnen den Berg hoch, der andere bleibt auf der Hälfte mit geplatzter Kopfdichtung und totgekochten Motor mit 1000kg am Haken stehen und gefährdet so andere Verkehrsteilnehmer, bzw behindert sie. Das ist der ganze Grund der Geschicht.

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CooKie
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Re: Anhänger fahren mit B

Beitrag von CooKie » So 15.06.08 02:10

CaliforniaPug hat geschrieben: wobei mir immernoch nicht klar ist, warum ich mit nem dicken benz den einen anhänger ziehen darf und mit nem anderen auto evtl. nicht...
Ich glaube das weiß keiner genau,...

Totaler Schwachsinn

da sich der Hängerführerschein ja das Fahren mit Gespann bezieht,..
welches Auto dabei als Zugfahrzeug dient ist ja letzendlich für die
Sache an sich, irrelevant

Reine Geldmacherrei schätz ich mal
:cool: CooKie

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BigAl
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Re: Anhänger fahren mit B

Beitrag von BigAl » So 15.06.08 11:01

Moin,

ist ja nen Interessantes Thema was ihr hier aufgreift.

Hier mal der gesetzestext

FeV §6(1) S3

Klasse B:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)


Heißt nichts anderes als: Nen 750kg Anhänger darfst immer ran hängen. Dabei kommt man dann mit der zGM des Zuges auf 4250Kg. Schwerere Anhänger gehen auch, rechnung wurde ja schon beschrieben.

Mit deinem Coupe darf er also einen Anhännger mit 1434kg ziehen. zGM des zuges liegt ja immerhin noch bei 3334kg.

Die Fahrerlaubnisklasse BE wird eigentlich erst richtig interessant wenn es um das Gewerbliche geht. MB Sprinter oder Iveco Dealy.

Dann das mit dem alten 3er Führerschein. Der hat ja leicht was besonderes. Bei einer Umschreibung bekommt man ja nicht nur den BE & C1E sonder sogar den CE; den dann aber nur auf 18t begrenzt *g*

Warum man bei C1 nen E braucht? Also:

Klasse C1:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Weil die meisten Gewerblich genutzten C1 Fz ja schwerere Anhänger brauchen kommt der E hier wieder mit ins Spiel.

Warum ich mit dem alten 3er sogar CE (beschränkt) bekomme?:
#
Klasse E in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1:

Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden

Da man nach den neuen Fahrerlaubnisklassen C1E nur bis 12t fahren darf und der alte 3er bis 18t geht, greift hier das recht der Besitzstandwahrung. CE bis 18t

Hoffe es hilft ein klein wenig weiter *FG*

Mfg Martin
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Re: Anhänger fahren mit B

Beitrag von Wagi78 » So 15.06.08 12:45

Man man, was bin ich froh das ich noch den alten "Lappen" gemacht habe, der war viel günstiger, ich musste weniger lernen und ich darf "fast" alles fahren (außer LKW und Busse) !

Die neue Regelung finde ich ein wenig verwirrend ! :irre:

Gruß Daniel

hippedippe
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Re: Anhänger fahren mit B

Beitrag von hippedippe » So 15.06.08 17:28

Wagi78 hat geschrieben:Man man, was bin ich froh das ich noch den alten "Lappen" gemacht habe, der war viel günstiger, ich musste weniger lernen und ich darf "fast" alles fahren (außer LKW und Busse) !

Die neue Regelung finde ich ein wenig verwirrend ! :irre:

Gruß Daniel
ja da muss ich dir recht geben was hatten wir früher für ein glück und vorallem noch der preis damals im vergleich zu heute :zieh:

CaliforniaPug
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Re: Anhänger fahren mit B

Beitrag von CaliforniaPug » So 15.06.08 18:29

Aron hat geschrieben: Moin, das ist ganz einfach, als 7,5t fahrendürfender habe ich mich damit auch schon öfters mal auseinander setzen dürfen.

Letztendlich ist das wieder recht einfach. Im Fahrzeugschein steht ja das maximale Gewicht des Zuges, sprich, dieses Gewicht minus das Maximalgewicht des Fahrzeugs darf an den Haken. Das hat Gründe der Betriebserlaubniss des Fahrzeugs, gebremst und ungebremst sei erstmal dahin gestellt, wichtiger ist dann eben ob das Gewicht des Zugfahrzeugs ausreicht um das Gewicht am Haken sicher zu "kontrollieren" und eben auch der Punkto Motor/Kühlanlage, irgendwann schaffts der Kühler/Kühlerlüfter nimmer den Motor zu kühlen, sowas darf natürlich nicht sein, entsprechend der Zugleistung ist das dann alles ausgelegt, bzw umgedreht.

Ein Touareg v10 TDi hat natürlich ganz andere Reserven als ein Lupo 1,0, der eine zerrt 2 Tonnen den Berg hoch, der andere bleibt auf der Hälfte mit geplatzter Kopfdichtung und totgekochten Motor mit 1000kg am Haken stehen und gefährdet so andere Verkehrsteilnehmer, bzw behindert sie. Das ist der ganze Grund der Geschicht.
ne die technische begründung ist mir schon ganz klar... maximales zuggewicht ist halt so wie's ist. mir gings darum warum der gesetzgeber unterscheidet, dass es mit fahrzeug a erlaubt ist und mit fahrzeug b nicht, obwohl beide völlig problemlos (auch vom zugelassenen zuggewicht und der stützlast) in der lage sind das ding zu ziehen. es is net schwerer nen 1250kg anhänger mit nem touareg V10 TDI rückwärts um die kurve zu fahren als mit nem 406er ... DAS isses was ich net verstehe.
Lebensziel: Besitzer aller 205 in den USA zu sein!

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Re: Anhänger fahren mit B

Beitrag von BigAl » So 15.06.08 18:54

CaliforniaPug hat geschrieben: ne die technische begründung ist mir schon ganz klar... maximales zuggewicht ist halt so wie's ist. mir gings darum warum der gesetzgeber unterscheidet, dass es mit fahrzeug a erlaubt ist und mit fahrzeug b nicht, obwohl beide völlig problemlos (auch vom zugelassenen zuggewicht und der stützlast) in der lage sind das ding zu ziehen. es is net schwerer nen 1250kg anhänger mit nem touareg V10 TDI rückwärts um die kurve zu fahren als mit nem 406er ... DAS isses was ich net verstehe.
Weil deine angaben im Fz-Schein /Zlb 1 von der Tatsächlichen max werten sprechen und der Gesetztgeber von der zGM *g*

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Beitrag von peugeot205winner » So 15.06.08 19:45

mein sohn hat gerade mir seinem kumpel deswegen telefoniert, dessen vater ne fahrschule hat
und der meinte
mit dem neuen b darfst du anhänger bis 750kg fahren und nicht schwerer
wer hat interesse an der re union des alten oberfranken weiten france -power clubs

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Re: re

Beitrag von BigAl » So 15.06.08 19:52

peugeot205winner hat geschrieben:mein sohn hat gerade mir seinem kumpel deswegen telefoniert, dessen vater ne fahrschule hat
und der meinte
mit dem neuen b darfst du anhänger bis 750kg fahren und nicht schwerer
So ein schmarn!!
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Beitrag von peugeot205winner » So 15.06.08 20:40

also dann werde ich mich morgen mal selbst erkundigen
wer hat interesse an der re union des alten oberfranken weiten france -power clubs

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