Rechtliche Frage - Händler will nicht haften

Ihr habt kein Problem mit eurem Peugeot? Habt aber trotzdem was zum Löwen zu sagen? Dann seid ihr hier genau richtig.
Streetfighter
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Re: Rechtliche Frage - Händler will nicht haften

Beitrag von Streetfighter » Di 04.07.06 11:29

gr4vy hat geschrieben:Guten Tag zusammen,

ich habe mir vor 5 Wochen von einem Peugeot-Händler einen 307 HDI mit 97200 km gekauft, BJ 12/01, also 4,5 Jahre alt. Zusatzgarantie wurde keine abgeschlossen.

Nun ist letzten Samstag die Kupplung kaputt gegangen, bei laufendem Motor geht kein Gang mehr rein. Jetzt steht das Auto bei meinem örtlichen Pug-Händler und ich wartete bis eben auf Freigabe f. die Reparatur durch den Händler wo ich den Wagen gekauft habe (ist 130km von mir weg).

Eben rief mich der Händler an und sagte mir, dass sie aus Kulanz 50% der Teilekosten übernehmen würden, aber auch nicht mehr. D.h. auf mich würden 50% der Teilekosten zukommen und 100% der Lohnkosten.

Ist das überhaupt rechtlich?

Ich war bis jetzt so informiert, dass wenn ein Mangel bis zu 6 Monaten auftritt, rechtlich davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits beim Kaufzeitpunkt vorgelegen hat und somit der Händler über die Sachmängelhaftung dafür haftbar gemacht werden muss.

Würde mich über jeden Ratschlag freuen!

Grüße aus dem sonnigen Main-Kinzig-Kreis :cool:
hallo
so wie es schaut ist das zweimassenschwungrad vielleicht defekt.
das gibts bei PEUGEOT auf kulanz repariert. den kupplungskit musst aber selber bezahlen da dies ein verschleissteil ist. fahr also mal zu ner peugeotwerkstat hin und die können das dann abklären ob deiner in den genuss dieser kulanz kommt oder nicht.
mit verschleissteil habe ich eh schon alles gesagt - da muss der verkaufshändler sich nix eingestehen.

gruss

gr4vy
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Re: Rechtliche Frage - Händler will nicht haften

Beitrag von gr4vy » Di 04.07.06 11:57

Michassammy hat geschrieben:also ein Händler kann eine Gewährleistung nicht ausschließen, auch nicht mit einer vertragsklausel, es sei denn dieses Auto wurde nur vermittelt.

steht der Händler im Kaufvertrag drinn hat er auch seine gesetzliche Gewährleistung einzuhalten, dennoch ist die Kupplung ein Verschleißteil !!

ja vieleicht lässt du es begutachten? oder lässt es machen und lässt dir die alten Teile aushändigen und diese untersuchen auf einen Schaden der nicht als verschleuß gelten kann.

Gruß Micha
Das Auto wurde direkt vom Händler gekauft, der Händler steht also im Kaufvertrag auch drin.
Ich werde heute die Reparatur bei meiner örtlichen Pug-Werkstatt in Auftrag geben mit Hinweis auf die 50% Materialkostenübernahme durch den Verkäufer. Dabei werde ich denen auch noch sagen, dass sie die defekten Teile mal bitte etwas genauer unter die Lupe nehmen sollen um eventuelle Ursachen zu entdecken die nichts mit Verschleiss zu tun haben.

Danke an alle für die Unterstützung, werd euch auf dem laufenden halten ;)
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Re: Rechtliche Frage - Händler will nicht haften

Beitrag von darKing » Di 04.07.06 13:01

Denk auch dran was Streetfighter geschrieben hat. Der weiß wovon er spricht. :D

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Re: Rechtliche Frage - Händler will nicht haften

Beitrag von 206kucki » Di 04.07.06 13:16

ich gehe mal davon aus das das ein 2l HDI mit 110 PS ist,DW10ATED.Dann ist das nicht die Kupplung sondern das Schwungrad und da gibt Peugeot 5 Jahre Kulanz drauf(oder 150tkm).
du musst nur die Kupplung anteilig bezahlen(bei 90tkm denke ich mal komplett).

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Re: Rechtliche Frage - Händler will nicht haften

Beitrag von nullahnung » Di 04.07.06 15:43

habe in einer ähnlichen sache auch mal den ADAC -rechtsauskunft angerufen. Gehe auch mal davon aus, dass es für Verschleißteile keine Sachmängelhaftung gibt. Wäre also ertmal zu klären Sachmangel oder nicht.
In einer anderen sache hatte ich mich meinem Händler angeboten, dem weisen Urteil der Handels- bzw Handwerkskammer zu beugen. Die haben das son einen "Schlichtuingsausschuss. Da hat er dan von seiner seite ein angebot gemacht. Da habe ich dann auch nochmal bisschen was raus geleiert.........
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Re: Rechtliche Frage - Händler will nicht haften

Beitrag von gr4vy » Mi 05.07.06 10:41

Also bei mir hat sich inzwischen was getan..
Mein 307 fällt unter die Fahrzeuge, bei denen die Garantie für das Schwungrad auf 5 Jahre verlängert wurde, meiner ist 4,5 Jahre alt, was ein Segen :P

Und für den Fall, dass dann die Kupplung erneuert werden muss (wovon ich ausgehe) muss ich laut Werkstatt-Meister nur die Materialkosten tragen, da für den Austausch der Schwungscheibe die Kupplung ja sowieso runter muss...

Jetz frag ich mich natürlich, ob ich die Zusage für die "Kulanz" von dem Händler wo mein Auto herkommt, noch auf die Materialkosten der Kupplung anwenden kann... :gruebel:
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Re: Rechtliche Frage - Händler will nicht haften

Beitrag von apollon » Mi 05.07.06 15:24

Im grossen und ganzen ist es ganz einfach .
Kuplungen fallen nicht unter die verschleissteile aus dem ganzeinfache grund eine verschlissene kupplung merkt man bereits ca 10000 km bevor sie im ****** ist somit tritt die gebraucht wagen garantie in kraft die für jeden gebraucht wagen von einem händler gegeben werden muss laut eu ´s neuer gesetz gebung gibt es genug foren beiträge hier also wände dich an dein händler und sag ihm dies dann merkt er das du dich informiert hast und wird meist klein nach geben ansonsten soll er das auto einschleppen auf seine kosten da das auto so ausgeliefert werden muss das es 1 jahr (gebrauchtwagen garantie) Fehler frei fährt (ausser verschleissteile wie bremsen öl usw) noch fragen frag mich *GG*
fahre nie schneller als dein schutzengel fliegen kann!!!

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Re: Rechtliche Frage - Händler will nicht haften

Beitrag von gr4vy » Do 06.07.06 10:19

Also ich habe bis jetzt mit ca. 5 Pug Werkstätten telefoniert, damit ich möglichst bald einen Termin bekomme. Ich habe allen meine Situation geschildert, und alle haben sie gesagt, dass nach so einer kurzen Zeit nicht von Verschleiss ausgegangen werden kann, sodass der Händler komplett dafür haften muss. Natürlich sind die ganzen Werkstätten auch nicht in der Situation, dass sie evtl für eine neue Kupplung haften müssen :gruebel: Von daher muss man das auch mit Vorsicht bewerten..

Habe Peugeot Deutschland eingeschaltet, ich kann mir nicht so ganz vorstellen, dass das so rechtens ist, wie mir der Händler das weismachen will...
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