hallogr4vy hat geschrieben:Guten Tag zusammen,
ich habe mir vor 5 Wochen von einem Peugeot-Händler einen 307 HDI mit 97200 km gekauft, BJ 12/01, also 4,5 Jahre alt. Zusatzgarantie wurde keine abgeschlossen.
Nun ist letzten Samstag die Kupplung kaputt gegangen, bei laufendem Motor geht kein Gang mehr rein. Jetzt steht das Auto bei meinem örtlichen Pug-Händler und ich wartete bis eben auf Freigabe f. die Reparatur durch den Händler wo ich den Wagen gekauft habe (ist 130km von mir weg).
Eben rief mich der Händler an und sagte mir, dass sie aus Kulanz 50% der Teilekosten übernehmen würden, aber auch nicht mehr. D.h. auf mich würden 50% der Teilekosten zukommen und 100% der Lohnkosten.
Ist das überhaupt rechtlich?
Ich war bis jetzt so informiert, dass wenn ein Mangel bis zu 6 Monaten auftritt, rechtlich davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits beim Kaufzeitpunkt vorgelegen hat und somit der Händler über die Sachmängelhaftung dafür haftbar gemacht werden muss.
Würde mich über jeden Ratschlag freuen!
Grüße aus dem sonnigen Main-Kinzig-Kreis
so wie es schaut ist das zweimassenschwungrad vielleicht defekt.
das gibts bei PEUGEOT auf kulanz repariert. den kupplungskit musst aber selber bezahlen da dies ein verschleissteil ist. fahr also mal zu ner peugeotwerkstat hin und die können das dann abklären ob deiner in den genuss dieser kulanz kommt oder nicht.
mit verschleissteil habe ich eh schon alles gesagt - da muss der verkaufshändler sich nix eingestehen.
gruss