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haj,Michassammy hat geschrieben:huhuahahaha
aber warum denn nicht??? mal was anderes, ich mein sowas hat auf seinen Opeltreffen sicher keiner
Gruß Micha
Da es auf der A3 war wars in Deutschland, hoffe dann mal es war eingetragen (oder besser nicht?)Waldfee106 hat geschrieben:Hast Du aber gute Augen ...gobo206 hat geschrieben:Womit wieder gezeigt wäre, daß man an Opelz und VW alles eingetragen bekommt (auch in NL)
Also ich konnte an dem Teil jetzt keinen Zettel mit dem Hinweis "selbstverständlich ist das eingetragen" erkennen
hmm...gobo206 hat geschrieben:Wieso hat denen das egal zu sein? Ist deutsches Gesetz! Wenn Du zu schnell fährst bekommst Du auch ne Strafe, oder! Kannst dann auch nicht sagen, bei mir zuhause darf man aber mit 100 durch die Ortschaft!
Daher hat die Polizei schon eine Rechtsgrundlage(2) Der Fahrzeugführer muß das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden.