Auto Abschleppen

Ihr habt kein Problem mit eurem Peugeot? Habt aber trotzdem was zum Löwen zu sagen? Dann seid ihr hier genau richtig.
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obelix
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falsch...

Beitrag von obelix » Sa 07.05.05 23:31

> Natürlich darf man ein abgemeldetes Auto Abschleppen !!!


es gilt generell zu unterscheiden zwischen abschleppen und schleppen.

beim abschleppen steht im vordergrund der nothilfe-gedanke.
das ist jederzeit zulässig.

ein anderer fall ist diese überführung eines nicht zugelassenen kraftfahrzeuges. das ist nicht zulässig. wenn du so etwas machen willst benötigst du eine genehmigung gemäss $33 stvzo - die dir allerdings keiner ausstellen wird.

dann zählt das gezogene fahrzeug als anhänger. und da dieser anhänger einen achsacbstand von mehr als 99cm aufweist benötigt der fahrer der zugmaschine den lkw-führerschein.

wenn dich die grünen verkehrsüberwacher damals angehalten haben hast du ein riesenglück gehabt, vermutlich, weil die nicht so sattelfest waren in den vorschriften.

laut $3, absatz 18 der stvzo darf ein nicht zugelassenes fahrzeug nicht geschleppt werden, wenn es nicht betriebsunfähig ist.

lasst lieber die finger von solchen gefährlichen spielchen. irgend ein bekannter wird ja nen wagen mit ner anhängerkupplung haben und ein transportanhänger kostet zwischen 20 und 50 euro miete am tag, jedenfalls deutlich weniger als man sich mit solchen sachen einhandeln kann - von dem theater mit der versicherung wenn was passiert mal ganz abgesehen...

gruss

obelix
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Re: falsch...

Beitrag von 106Sport » So 08.05.05 10:36

> obelix schrieb:
>
> > Natürlich darf man ein abgemeldetes Auto Abschleppen !!!
>
>
> es gilt generell zu unterscheiden zwischen abschleppen und schleppen.
>
> beim abschleppen steht im vordergrund der nothilfe-gedanke.
> das ist jederzeit zulässig.
>

>
> laut $3, absatz 18 der stvzo darf ein nicht zugelassenes fahrzeug nicht geschleppt werden, wenn es nicht betriebsunfähig ist.

^^ hmm hat ja noch etwas Zeit vieleicht findet sich noch wer
aber wenn es betriebsunfähig ist würde es gehen oder wie ? dann mache ich doch einfach ne paar kabel ab oder steuergerät raus halt so das er nicht mehr läuft

gruss Torsten
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auch wenns nicht so ganz zum thema passt....

Beitrag von Martin 205gti » So 08.05.05 10:46

hab vor n paar tagen n golf II abgeschleppt.....


am berg musst ich anfahren, und es war n verdammt steiler berg :)

zu erst hab ich menen kleinen abgewürgt, beim 2ten versuch n bissl mehr gas gegeben, ich hab die kupplung volstandig losgelassen (kein fuss auf dem pedal) motor drehte bei 3000umin, aber die räder standen beide!!!! :)

was sagt uns das?????????????'

genau....... :)

nach ca 3 sekunden haben dann die reifen doch den gripp aufgegeben und drehten wie sau durch!!!!! es hat gequalmt wie n schwein, und gaaanz langsam bin ich denn berg mit durchdrehenden rädern hochgekommen!

das war nicht so ne geile aktion für die kupplung und die reifen..... aber was solls......

wenn die kupplung am ****** ist werd ich................................... ne neue reinmachen :)

so long..... martin
"Die weltweite Nachfrage nach Kraftfahrzeugen wird eine Million nicht überschreiten - allein schon aus Mangel an verfügbaren Chauffeuren."
Gottlieb Daimler, Erfinder, 1901

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heisse sache...

Beitrag von obelix » So 08.05.05 11:40

das glaubt dir kein schwein, wenn das ding auch noch abgemeldet ist.
und wenn das dann ans tageslicht kommt wird's erst recht teuer, denn dann isses vorsatz.

gruss

obelix
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Re: Auto Abschleppen

Beitrag von Lärmfahrer » So 08.05.05 11:54

Also ich hab das so verstanden. . .Man darf nur Autos abschleppen die zugelassen sind oder welche die nicht zugelassen sind aber noch ein gültiges Pickerl (in D TÜV) haben und dann aber nur mit Werkstattkennzeichen.

PS: Wenn man wo nen 2. 205 hat dann tauscht man einfach die Windschutzscheibe und die Nummerntaferl auf das andere Auto :twisted: :warsnich:

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