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sie darf mit klasse m dann auch die schwalbe(60km/h) und ältere roller die noch 50 km/h laufen, fahren. es kommt einzig und allein darauf an, wann die betriebserlaubnis für den roller erteilt wurde. ist übrigens totaler blödsinn, dass die die 50er roller auf 45km/h begrenzt haben. in der ddr hat man sich da mehr gedanken gemacht. mit 60km/h kann man im stadtverkehr gut mitfahren. mit 45km/h will jeder an einem vorbei, was dann zu riskanten überholmanövern führt.Nerolix hat geschrieben: danach darf sie dann mit dem roller 45km/h fahren und bis zu 50ccm (zum. mit dem normalen autoführerschein). Nun darf ne schwalbe aber ihre 60/65 km/h
mfg
Felix