Es gelten immer die Bestimmungen des Landes in dem das Fzg zugelassen ist.
Allerdings wird unsere Polizei auch ausl. Fzg aus dem Verkehr ziehen, wenn erkennbar ist das eine potentielle Gefährdung von dem Teil ausgeht. Eine 206er Front an nem Opel, sofern sie entsprechend angeschraubt ist, wird einen dt. Beamten nicht stören.
Wenn das Teil aber nur Laienhaft angepappt ist und wie nen Fahen im Wind baumelt, dann stellt das eine Gefahr für andere dar. Und dann muss auch ein Holländer in D zu Fuß gehen.
Oder er bringts an Ort und Stelle in Ordnung.
Alles erlaubt ist auch in NL nicht. Aber halt wesentlich mehr wie bei uns. Ob das nun gut ist sei dahingestellt.
Alles was die STVO anbelangt haben sich auch ausländische Fahrer strikt daran zu halten.
Und das ist auch gut so.
BTT:
Ist aber ein Super Schnappschuss der 10 Punkte verdient.
