> Natürlich darf man ein abgemeldetes Auto Abschleppen !!!
es gilt generell zu unterscheiden zwischen abschleppen und schleppen.
beim abschleppen steht im vordergrund der nothilfe-gedanke.
das ist jederzeit zulässig.
ein anderer fall ist diese überführung eines nicht zugelassenen kraftfahrzeuges. das ist nicht zulässig. wenn du so etwas machen willst benötigst du eine genehmigung gemäss $33 stvzo - die dir allerdings keiner ausstellen wird.
dann zählt das gezogene fahrzeug als anhänger. und da dieser anhänger einen achsacbstand von mehr als 99cm aufweist benötigt der fahrer der zugmaschine den lkw-führerschein.
wenn dich die grünen verkehrsüberwacher damals angehalten haben hast du ein riesenglück gehabt, vermutlich, weil die nicht so sattelfest waren in den vorschriften.
laut $3, absatz 18 der stvzo darf ein nicht zugelassenes fahrzeug nicht geschleppt werden, wenn es nicht betriebsunfähig ist.
lasst lieber die finger von solchen gefährlichen spielchen. irgend ein bekannter wird ja nen wagen mit ner anhängerkupplung haben und ein transportanhänger kostet zwischen 20 und 50 euro miete am tag, jedenfalls deutlich weniger als man sich mit solchen sachen einhandeln kann - von dem theater mit der versicherung wenn was passiert mal ganz abgesehen...
gruss
obelix
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