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Mietrecht/-gesetz, Änderungen & Wohnungswechsel ?
Verfasst: Di 06.11.07 10:46
von Marc
Moins zusammen,
letztens sind einige Änderungen der Mietrechts durch die Presse gegangen. Wer hat das genauer verfolgt und kann mir helfen?
Seit knappen 2 Monaten wohne ich in einer Mietwohnung, bedingt durch anstehende berufliche Veränderungen muß ich aber nochmals meinen Wohnort wechseln.
Im Vertrag stehen 3 Monate Kündigungsfrist - die sind wohl "unantastbar" ?
Wie schaut das mit den Malerarbeiten beim Auszug aus?
In den 2 Monaten hab wurden max. 12 Löcher für Lampen gebohrt. Muß ich nach der neuen Gesetzgebung die Bude neu streichen, oder nur die Löcher "unkenntlich" machen?
Die Wohnung war angeblich neu gestrichen bei der Übergabe, in letzter Zeit zweifel ich jedoch sehr an der Aussage.
Weiß einer von Euch zu den 2 Punkten weiter?
THX & Greetings Marc
Re: Mietrecht/-gesetz, Änderungen & Wohnungswechsel ?
Verfasst: Di 06.11.07 11:12
von Timon
Moin,
Marc hat geschrieben:Im Vertrag stehen 3 Monate Kündigungsfrist - die sind wohl "unantastbar" ?
Ha, das habe ich eben mit meinem zukünftigem Vermieter durchgesprochen. 3 Monate ist ok, dagegen kommt man nicht an. Evt. lässt der Vermieter mit sich reden, wenn du einen Nachmieter präsentierst. Er hätte dadurch ja keinen Ausfall.
Marc hat geschrieben:
Wie schaut das mit den Malerarbeiten beim Auszug aus?
In den 2 Monaten hab wurden max. 12 Löcher für Lampen gebohrt. Muß ich nach der neuen Gesetzgebung die Bude neu streichen, oder nur die Löcher "unkenntlich" machen?
In den zwei Monaten kann man eine Wohnung (zumindest in deiner sozialen Schicht) nicht verwohnen. Löcher müssen zu, aber du wirst Schwierigkeiten haben, die unsichtbar zuzumachen. Was spricht dagegen, die Wohnung einmal weiss durchzurollen? Irgendeine billige Farbe. Ich weiss, dass man gerne so wenig Arbeit hat wie möglich, aber damit gehst du allen Forderungen und Streitigkeiten aus dem Weg.
Gruß
Frank
Re: Mietrecht/-gesetz, Änderungen & Wohnungswechsel ?
Verfasst: Di 06.11.07 13:31
von nicole205
So weit ich das mitbekommen haben ( Freundin ist gerade umgezogen )
musst du gar nichts mehr machen. Weder Tapeten runter noch streichen.
Laut ihrem alten Vertrag hätte sie alle Tapeten runter reißen müssen .
Sie musste nix machen außer ihre Möbel raus , achja und Laminat .
Re: Mietrecht/-gesetz, Änderungen & Wohnungswechsel ?
Verfasst: Di 06.11.07 16:26
von baguette
Was steht denn zum Malern genau in Deinem Mietvertag drin?
Diese ganzen starren Fristen (alle drei Jahre etc.) sind auf jeden Fall nichtig erklärt worden.
Ansonsten kommt es sehr auf die Verhältnismäßigkeit an, und in fünf oder sechs Monaten kann da nicht allzu viel passieren.
Also, wenn die Löcher ordentlich gestopft sind, müßte eigentlich alles ok sein.
Re: Mietrecht/-gesetz, Änderungen & Wohnungswechsel ?
Verfasst: Di 06.11.07 17:30
von madmat
Nach dem Gesetz muss kein Mieter bei Auszug die Wohnung renovieren.
Die sog. Schönheitsreparaturen eine Angelegenheit des Vermieters.
Es sei denn Du hast eine Schönheitsreparaturen-Klausel im Mietvertrag.
Die ist inzwischen zwar nahezu unzulässig, aber wenn unterschrieben dann wirksam.
Dann musst Du zwar die Löcher zuschmieren, aber Malern und Renovieren nicht.
[edit]
Gehts nach München ?

Re: Mietrecht/-gesetz, Änderungen & Wohnungswechsel ?
Verfasst: Mo 12.11.07 17:25
von Marc
madmat hat geschrieben:
[edit]
Gehts nach München ?

Danke für die Infos !
Nein, es geht in den Nord-Osten ..... von Stuttgart

Re: Mietrecht/-gesetz, Änderungen & Wohnungswechsel ?
Verfasst: Mo 12.11.07 22:16
von pOtH
naja so einfach ist es wie ich mitbekommen habe doch nicht, es hat nichts mit "schönheitsreperaturen klausel" zu tun, mach dich lieber dort schlau wo die cracks unterwegs sind.
www.recht.de
www.123recht.de
Re: Mietrecht/-gesetz, Änderungen & Wohnungswechsel ?
Verfasst: Di 13.11.07 12:48
von -Chris-
solang du gedeckte farben benutzt hast kannst die an der wand lassen- schwarz, lila oder sowas würd ich aber überstreichen
