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Einsatzfahrzeuge
Verfasst: Do 17.10.02 21:48
von vulkanus
Morgän
Darf man eigentlich Fahrzeuge die sich im Einsatz befinden überholen?
Also angenommen man fährt gemütlich auf der Autobahn dahin und hinter sich sieht man plötzlich ein Fahrzeug mit schönen blauen Lichtlein. Man lässt den Notarzt also vorbei und fährt selber auch wieder auf die Überholspur weil's natürlich rechts noch langsamer dahingeht. Der fährt aber leider nur 120...
Dürfte man den jetzt - rein rechtlich gesehen - überholen (sofern möglich) oder muss man der Kiste nachfahren?
mfg vulkanus
re: Einsatzfahrzeuge
Verfasst: Do 17.10.02 22:21
von blueLion
>Morgän
>Darf man eigentlich Fahrzeuge die sich im Einsatz befinden überholen?
>Also angenommen man fährt gemütlich auf der Autobahn dahin und hinter sich sieht man plötzlich ein Fahrzeug mit schönen blauen Lichtlein. Man lässt den Notarzt also vorbei und fährt selber auch wieder auf die Überholspur weil's natürlich rechts noch langsamer dahingeht. Der fährt aber leider nur 120...
>Dürfte man den jetzt - rein rechtlich gesehen - überholen (sofern möglich) oder muss man der Kiste nachfahren?
>mfg vulkanus
hi!
hm? wieso sollte man dem hinterhergurken?!?mir ist das mal passiert auf der autobahn und ich bin da vorbeigefahren,und nicht nur ich!wenn irgendwo ein krankwagen mitblaulicht usw steht dann halt ich ja auch nicht an und wart bis er weiterfährt...
gruß daniel
re: Einsatzfahrzeuge
Verfasst: Do 17.10.02 22:32
von pongi
Du kannst ihn schon überholen. im grunde genommen ist ein notarzt, RTW, Feuerwehr, Polizei ein ganz normaler verkehrsteilnehmer. solange du ihn nicht behinderst passiert da auch nichts.
re: Einsatzfahrzeuge
Verfasst: Do 17.10.02 22:54
von vulkanus
>Du kannst ihn schon überholen. im grunde genommen ist ein notarzt, RTW, Feuerwehr, Polizei ein ganz normaler verkehrsteilnehmer. solange du ihn nicht behinderst passiert da auch nichts.
Nee, es war eher umgekehrt, er hat mich bei meiner Fortbewegung behindert *g*
Hört sich ganz gut an... Dann könnte der einzige Strafzettel wegen der Geschwindigkeit kommen. Wobei ich bezweifeln möchte dass sich der Notarzt mit Geschwindigkeitsübertretungen befasst *g*
blaulicht fz
Verfasst: Do 17.10.02 23:10
von Martin
für einsatz- , behörden fahrzeuge gelten immer bestimmte regeln. wenn der tranzport nicht all zu wichtig ist (Organe, medikament, krankenverlegung....) gilt für diese fahrzeuge eine Vmax von 130 km/h (ausnahmen gib's immer). das gleiche gilt für überführungsfahrten von Bundeswehr und Polizei (kolonnen fahrt ausgeschlossen)
re: blaulicht fz
Verfasst: Do 17.10.02 23:15
von vulkanus
Was die Sicht betrifft hatte der Notarzt-Fahrer sicher Recht. Mehr als 120 hätte man da wohl kaum fahren sollen... Ich hatte halt leider schon nen Termin um 8:00 und da war's schon 10 nach 8...

re: Einsatzfahrzeuge
Verfasst: Fr 18.10.02 08:18
von RCC1
>Morgän
sicher darfst du überholen und so schnell fahren wie du kannst, hast dann zumindest die sicherheit wenn es kracht das der notarzt schneller bei dir ist *ggg*
ne im ernst wenn nicht mehr sicht ist würd ichs lassen und mich hinten anhängen
aber ....
Verfasst: Fr 18.10.02 10:01
von GizmotroniX
.. ich würd besser überholen, denn "ist verboten unmittelbar hinter Einsatzfahrzeugen nachzufahren"

Überholen - hab ich noch nirgends gelesen.
Grüße
Roland
Habe grade meine Arbeitskollegen interviewt...
Verfasst: Fr 18.10.02 10:22
von vulkanus
... die meinten es sei in Ö nicht erlaubt ein Einsatzfahrzeug (wohlgemerkt im Einsatz, also mit Blaulicht etc.) zu überholen.
Ich mein, wo kein Richter da kein Henker, schon klar. Ich möcht's nur definitiv für die Zukunt wissen...
mfg vulkanus
re: Einsatzfahrzeuge
Verfasst: Fr 18.10.02 11:39
von Spock
hab meinen fahrlehrer gefragt, der meinte, dass das garkein problem ist. wenn ich schneller fahren kann/will/darf dann soll ich halt. man sollte nur verhindern nen polizeiwagen in ner 80erzone mit 200 zu überholen