Hilfe Polizei TüvGutachten

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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obelix
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Re: Hilfe Polizei TüvGutachten

Beitrag von obelix » Do 20.10.05 21:10

>
obelix schrieb:
> kann ja ned angehn, dass unsereiner ständig blasen muss ..... ohne dass man mal zum gegenangriff übergehen darf *GGGGGGGGGGGGGGGGG*
> Da sagst Du was .... Bild
>
> Ohje ... ich glaub das letzte Glaserl Rotwein war schlecht :mrgreen:

Bild

aber feechen...
du solltest dich was schämen...

oder eher darki?

*schnellundweitweglauf*

obelix
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onkel-howdy
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Re: Hilfe Polizei TüvGutachten

Beitrag von onkel-howdy » Fr 21.10.05 11:24

@ped

selten so gelacht. NATÜRLICH musst du weiterhin dein zeugs eintragen lassen! weil nur ein gutachten mitführen kannste knicken weil woher soll man wissen das das zeugs ordnungsgemäss eingebaut wurde? sonst würds ja kein unterschied zwischen abe und gutachten geben? und wenn du dein zeugs nicht eintragen lässt (müstest früher späterstens beim halterwechsel) musst eben den lappen mit dir rumschleppen. wenn das net willst ab zum landratsamt eintragen lassen und feddich. steht zwar net im "schein" sondern nur noch im computer des kba´s

der plan ist das die polizei (per tel oder pc???) beim kba nachfragt ob der fahrer des fahrzeuges den sie grad filzen das und das eingetragen hat.

hast schonmal n gutachten für ne z.b. daimler felge am trabbi gesehen? ich net und sowas is durchaus tüvbar. und was soll ich machen wenn ich seit 30 jahren eine tröte und n lenkrad eingetragen hab. glaubst da hab ich noch gutachten für?
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PeD_hh
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Re: Hilfe Polizei TüvGutachten

Beitrag von PeD_hh » Fr 21.10.05 16:11

Wenns eingetrage ist ist ja schon..die papiere werden ja nicht getauscht.
nur die schreiben da halt nichts neues zu!

wenn du meinst das das in Pc gespeichert ist mag sein!!
trotzdem wird das nicht mehr in deinem papieren stehen.

Teilegutachen und selber angebaut ab zum tüv und bestätigen lassen das es richtig angebaut ist, dann gibt es ein Zettelchen udn das muss man dann immer dabei haben...
So ist es doch oder nicht?!

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max
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Re: Hilfe Polizei TüvGutachten

Beitrag von max » Sa 22.10.05 19:54

Ein Beschäftigter der Polizei wird auch nie in Verlegenheit kommen dich anzuhalten oder von dir Kohle einzukassieren.
Wie gesagt, nur ein Polizeibeamter darf hoheitliche Tätigkeiten ausführen. (siehe das was Coppex geschrieben hat)
Außnahmen sind in Hessen und in Berlin die Wachpolizisten. Dies sind Angestellte (Beschäftigte) und mit beschränkten hoheitlichen Rechten ausgestattet.
Wird der normale Bürger nicht unbedingt sehen. Da die Wachpoliziten ebenfalls Waffe und Uniform haben und Tragen.

Meistens werden Wachpolizisten zu Objektschutzmaßnahmen oder Gefangenentransporten eingesetzt....


>
> Polizeiangestellter *lol*
>
> Aber eine Unterscheidung gibbet:
> Beamter/-in oder Beschäftigte(r) der Polizei eines Bundeslandes, der Bundespolizei oder des Bundeskriminalamtes
>
> Stell mir grad vor, bei ner Verkehrskontrolle mit Drogenfahndung... wie nen vermeintlicher Dealer zum "Polizeiangestellten" *g* sagt:
> "Hey m o t h e r f u c k e r ... ick zeig dir nur mein, wenn du mir dein zeichst" (gemeint is türlich der Inhalt des Kofferraumes)
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Re: Hilfe Polizei TüvGutachten

Beitrag von max » Sa 22.10.05 19:58

Man kann das schon rausfinden, anhand der Dienstrangabzeichen.Aber nur das Grundgehalt.
Da der Bürger nicht weiß wie lange der Beamte schon Beamter ist und welche
Dienstaltersstufe erreicht hat.
Hört sich alles schlimm an, ist es aber nicht! Alles Logik und durchdacht halt....

Nur ist es für die meisten egal ob Sie von einem Hauptmeister in Schleswig-Holstein oder einem Hauptkommissar in Hessen angehalten werden....



>
> @CaliforniaPug
> Und vor allem wüsste ich gerne, wie du die Besoldung von Beamten herausbekommen willst? Ok, es gibt ja den Katalog, aber der Beamte hat ja kein Schild um den Hals, dass er in diese Gruppe fällt. Selbst Mitarbeiter der gleichen Abteilung können verschiedenen Gruppen angehören.
>
> Gruss
> Frank
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Re: Hilfe Polizei TüvGutachten

Beitrag von Christian » So 23.10.05 23:04

Also Betriebserlaubnis ist erloschen und ich muss zur wiedervorführung fahren

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Re: Hilfe Polizei TüvGutachten

Beitrag von Hiob317 » Mo 24.10.05 08:27

na das ist ja heftig....
jetzt musst du beim tüv ohne luffi vorfahren uund denen zeigen,
dass das auto wieder in ordnung ist??

Grüße
tobias
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ja

Beitrag von Christian » Mo 24.10.05 09:49

und die angel eyes muss ich ausbauen weil bei denen das e prüfzeichen innen drin ist das sieht man von aussen gar nicht

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Re: ja

Beitrag von obelix » Mo 24.10.05 10:02

> und die angel eyes muss ich ausbauen weil bei denen das e prüfzeichen innen drin ist das sieht man von aussen gar nicht

häh? gehts noch?
dann sollen sie dir die eintragen. sollte ja mit dem e-zeichen kein thema sein.

gruss

obelix
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Re: ja

Beitrag von Frank309 » Mo 24.10.05 10:07

> obelix schrieb:
>
> > und die angel eyes muss ich ausbauen weil bei denen das e prüfzeichen innen drin ist das sieht man von aussen gar nicht
>
> häh? gehts noch?
> dann sollen sie dir die eintragen. sollte ja mit dem e-zeichen kein thema sein.
>
> gruss
>
> obelix

*DochnochmalzuWortmeld*

Vielleicht sollte geklärt werden ob der Scheinwerfer nicht doch ne Fälschung ist.... :roll:
Das Zeichen sollte schließlich außen drauf sein, oder?

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