Hilfe Polizei TüvGutachten

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Timon
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Re: Also ...

Beitrag von Timon » Do 20.10.05 12:35

> Coopex schrieb:
> ... zuerst @ Timon:
> Ich könnte Dir jetzt zig §§ schreiben, die die Befugnisse des kontrollierenden Instanzen regeln, die betreffenden Gesetze habe ich ja vorhin genannt. Aber das ist zu umfangreich.
> Wenn was wirklich konkret interessiert, bitte eine PM und ein bissel Zeit!
Ne, danke. Dein Ausflug unten hat mir gezeigt, dass zumindest einer die Paragraphen auch kennt, von denen er spricht. Das ist ja auch nicht immer so.

Gruss
Frank
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Timon
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Re: Hilfe Polizei TüvGutachten

Beitrag von Timon » Do 20.10.05 12:37

> Coopex schrieb:
> Rangordnungsabzeichen bei der Polizei gibt´s ja auch schon, die leider mit zur Erkennbarkeit des Verdienstes beiträgt...

Wie? Alle Polizisten mit zwei Sternen (oder was auch immer da pappt) bekommen das gleiche Gehalt? Gerade im öffentlichen Dienst unterscheidet man doch gerne nach Wohnsitz, Familienstand, Anzahl der Kinder, Anzahl der Dienstjahre etc.
Oder sind die Abzeichen schon so detailiert? ;)

Gruss
Frank
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Coopex
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Okay okay ...

Beitrag von Coopex » Do 20.10.05 12:45

... Du hast gewonnen.
Ich dachte in meinem Unwissen halt eben nur an das Grundgehalt...

de Maggus :lol:
Pug 406 V6 Sport mit Gas: Günstig und mit Leistung ... :D
Pug 205 GTI, 2-Sitzer, für den Ring ... :teufelgut:
Pug 104 'RC' :teufelgut: Oldtimer & Sommer- & Spaßmobil :herz:
Talbot Samba Cabrio - in Restauration ... :D

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Re: Okay okay ...

Beitrag von Timon » Do 20.10.05 12:56

> Coopex schrieb:
> Ich dachte in meinem Unwissen halt eben nur an das Grundgehalt...
Ich weiss das auch nur über meine Mutter, die irgendwie einen Entfernungszuschlag bekommt, weil der Wohnort etwas weiter vom Arbeitsort ist *g*

Gruss
Frank
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kiwi3000
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Re: Hilfe Polizei TüvGutachten

Beitrag von kiwi3000 » Do 20.10.05 15:41

Herr,

lass es Hirn vom Himmel regnen.

Tschuldigung aber ich musste das mal so deutlich sagen. Was ich hier gelesen habe schlägt, glaube ich, allen Fässern den Boden aus. Dieses Forum ist ein schlüssiger Beweis dafür, dass wir uns auf dem Weg in eine Informationsgesellschft befinden, aber keinesfalls auf dem Weg in eine Wissensgesellschaft.

Jeder Eingriff in die Rechte eines Bürgers/Grundrechtsträgers (auch Polizeibeamte gehören dazu) bedarf einer gesetzlichen Normierung. Für den Bereich des Kontrolle der Verkehrtauglichkeit und -tüchtigkeit -ohne konkreten Anfangsverdacht, wie bei der Kontrolle des Verbandskastens- ist dies nicht die StPO oder der das HSOG o. OWiG sondern

§ 36 Abs. 5 StVO:
Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

§ 44 Abs. 2 StVO:
Die Polizei ist befugt, den Verkehr durch Zeichen und Weisungen (§ 36) und durch Bedienung von Lichtzeichenanlagen zu regeln. Bei Gefahr im Verzug kann zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs die Polizei an Stelle der an sich zuständigen Behörden tätig werden und vorläufige Maßnahmen treffen; sie bestimmt dann die Mittel zur Sicherung und Lenkung des Verkehrs.


Für die Kontrolle von Fahrzeugen der öffentlichen Verwaltung (auch Polizei) gilt der verfassungsungmäßige Grundsdatz der "Selbstkontrolle der Verwaltung". D.h. die Polizei ist ohne konkreten Gefahrenverdacht nicht befugt Fahrzeuge anderer Verw. zu kontrollieren. Anders herum heißt das auch, dass z.B. die Bundepolizei nicht die Landespolizei und umgedreht kontrollieren darf.

Da wir ja in einem Rechtsstaat leben und jeder sein gutes Recht kennt (oder eher glaubt, es zu kennen , wie hier eindrucksvoll bewiesen *fg*), ist es aber erforderlich, dass nicht jeder die Vollstreckung seines Rechts (auch des vermeintlichen) selbst in die Hand nimmt. Ausnahmen gibt es nur wenige in bes. Situtationen (z.B. das Festnahmerecht auf frischer Tat). Daher gibt es das Gewaltmonopol des Staates. D.h. die Kontrolle (anhalten, Fahrzeug öffen lassen und was sonst noch so dazu gehört darf gerade eben nicht durch jedermann sondern nur durch die Vollstreckungsorgane des Staates ( POOOOLLLIZEI) ausgeübt werden.

Es sei denn es ist gesetzlich etwas anderes bestimmt.


Ich wäre sehr interessiert, zu hören, wo dies sein soll. Mir ist nämlich der Gleichen trotz einiger Kenntnis der Materie nichts auch nur Annäherndes bekannt.

Zum Verständnis: Anders liegt der Fall bei einer festgestellten Gesetzesverletzung durch Polizei (-beamte). Das defekte Rücklicht der Polizei kann natürlich durch den Peugot-Fahrer bei der "Bußgeldbehörde" zur Anzeige gebracht werden.


Ich hoffe den sehr ,sehr, sehr interessanten, aber vor allen Dingen, gefährlichen Thesen, die ich hier gelesen habe, ein wenig die Grundlage entzogen zu haben und zum allgemeinen Verständnis beigetragen zu haben.

Für meine unflätigen Äußerungen entschuldige ich mich nochmals, aber das fand ich schon alles ziemlich heftig.

Da blutet einem schon das Polizei B E A M T E N-Herz.


Cu

Kiwi

kiwi3000
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Re: Hilfe Polizei TüvGutachten

Beitrag von kiwi3000 » Do 20.10.05 16:12

Im Eifer glatt vergessen:



Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§31b Überprüfung mitzuführender Gegenstände.

Führer von Fahrzeugen sind verpflichtet, zuständigen Personen auf Verlangen folgende mitzuführende Gegenstände vorzuzeigen und zur Prüfung des vorschriftsmäßigen Zustands auszuhändigen:

1.

Feuerlöscher (§ 35 g Abs. 1),
2.

Erste-Hilfe-Material (§ 35 h Abs. 1, 3 und 4),
3.

Unterlegkeile (§ 41 Abs. 14),
4.

Warndreiecke und Warnleuchten (§ 53 a Abs. 2),
5.

tragbare Blinkleuchten (§ 53 b Abs. 5) und windsichere Handlampen (§ 54 b),
6.

Leuchten und Rückstrahler (§ 53 b Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 und Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2),
7.

Scheinwerfer und Schlußleuchten (§ 67 Abs. 11 Nr. 2 Halbsatz 2).

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PeD_hh
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Re: Hilfe Polizei TüvGutachten

Beitrag von PeD_hh » Do 20.10.05 19:11

Ich hab was zum Thema eintragen lassen!

Änderungen im Zulassungsverfahren

Zum 1.10.2005 wird das Zulassungsrecht geändert!
Also gilt das schon

DAs wichtigste ist nur ,überspringe mal den ganzen anderen scheiß!

Technische Änderungen am Fahrzeug

Technische Änderungen werden nicht mehr in die ZUlassungsdokumente eingetragen.
Lediglich eine erlaubte Bereifung wird vermerkt. Eintragungen zu Sonderlenkrädern, SOnderfahrwerken, Auspussanlagen und dem ganzen schnickschnak etfallen. Eintragungen zu den erwähnten Teilen, die verändert werden, müssen aber mit entsprechender Einzelgutachten belegt werden!

Das heißt: Im Fahrzeug muß dann nihct nur die "Zulassungsbescheinigung I"(Neuer name fürn Fahrzeugschein, guibt auch ein neuen muss jedoch nicht getauscht werden, erst beim ummelden des Fahrzeugs ider so)mitgeführt werden, sondern zusätzlich auch die entsprechenden Teilegutachten, damit bei einer KOntrolle die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs nachgewiesen werden kann.

Also nichtsmehr mit Eintragen....heißt ab jetzt wohl doch suchen;)


[/b]

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Re: Hilfe Polizei TüvGutachten

Beitrag von svendrae » Do 20.10.05 20:41

Nabend,

ich glaube, einige in diesem Thread wissen nicht, dass der ein oder andere hier selbst bei dem grün/weißen Verein arbeitet :)

Aber macht ruhig weiter, is schon lustig irgendwie... rofl


Ich fahr jetzt erstmal zu unserer Polizeiwache und werd dort mal ne Hausdurchsuchung durchführen und überprüfen, dass da keiner schwarz arbeitet!

mfg
Peugeot 205 Color Line 1.1 60PS
Peugeot 205 XS 1.4 75PS
Peugeot 106 1.4 75PS
Fiat Marea Weekend 1.6 103PS
Ford Mondeo Turnier 1.8 126PS
VW Golf 6 2.0 140 PS TDI

aktuell: Seat Leon (KL) 1.5 eTSI 110kW DSG

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Re: Hilfe Polizei TüvGutachten

Beitrag von obelix » Do 20.10.05 20:49

> Ich fahr jetzt erstmal zu unserer Polizeiwache und werd dort mal ne Hausdurchsuchung durchführen und überprüfen, dass da keiner schwarz arbeitet!


vergiss aber ned, auch die üblichen drogentests durchzuführen:-)
also blasebalg und wischtuch mitnehmen...

kann ja ned angehn, dass unsereiner ständig blasen muss oder die stirne gewischt kriegt, ohne dass man mal zum gegenangriff übergehen darf *GGGGGGGGGGGGGGGGG*

obelix
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Re: Hilfe Polizei TüvGutachten

Beitrag von Waldfee106 » Do 20.10.05 20:59

obelix schrieb:
kann ja ned angehn, dass unsereiner ständig blasen muss ..... ohne dass man mal zum gegenangriff übergehen darf *GGGGGGGGGGGGGGGGG*
Da sagst Du was .... Bild

Ohje ... ich glaub das letzte Glaserl Rotwein war schlecht :mrgreen:
Liebe Grüße Bild

*waldfee106*

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